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Presse(un)freiheit in den USA

Visum als Maulkorb

Trump-Regierung schränkt Pressefreiheit weiter ein: Medienschaffenden soll der Aufenthalt in den USA erschwert werden. Selbstzensur dürfte die Folge sein

Foto: Evan Vucci/Reuters
Nachfragen, aber bloß nicht zu kritisch: »Thank you, Mister President« (Washington, D. C., 8.4.2026)

Die USA begrenzen die Dauer eines Visums für Medienvertreter auf 240 Tage. Für Journalisten aus der Volksrepublik China sind nur 90 Tage Höchstdauer vorgesehen. Die neue Regelung tritt am 15. September in Kraft. Zwar sind nach Ablauf des Visums Verlängerungen von bis zu 240 Tagen möglich, das aber sei mit umständlichen und unklaren Prozeduren verbunden, erklärte der »Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger« (BDZV) am Montag in einer Pressemitteilung.

Gemeinsam mit Medienhäusern wie ARD, ZDF oder RTL Deutschland appelliert der Verband in einem Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz und Außenminister Johann Wadephul, »alle Ihnen zur Verfügung stehenden politischen und diplomatischen Mittel zu ergreifen, um die weitere ungehinderte, freie Berichterstattung aus den USA zu gewährleisten«.

Tatsächlich besteht die Gefahr der Selbstzensur: »Die US-Regierung zwingt internationale Journalist*innen künftig in einen endlosen Kreislauf von Visaanträgen«, erklärte Maren Pfalzgraf, Pressereferentin für Amerika bei »Reporter ohne Grenzen« (RSF), bereits am 17. Juli auf der Homepage der Organisation. »Wer alle acht Monate um seine Arbeitserlaubnis bangen muss, lebt in ständiger Unsicherheit und kann unmöglich langfristig planen.« Berichtende könnten sich »gezwungen sehen, Kritik an den Behörden zu vermeiden, aus Angst, dass ihre Anträge abgelehnt werden«. Damit wachse in den USA der politische Druck auf die ausländische Presse.

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Ähnlich kurze Zeitspannen seien nur aus Staaten bekannt, die die Meinungsfreiheit begrenzen oder Berichterstattung erschweren wollen, so der BDZV. »Wir sind zutiefst besorgt, dass nun auch die Vereinigten Staaten diese Richtung einschlagen«, sorgen sich die Medienschaffenden in ihrem Schreiben. Es handele sich um einen »bedenklichen Präzedenzfall für den Umgang demokratischer Staaten mit ausländischer Berichterstattung«.

Die veränderten Regeln sind ohne Frage ein markanter, negativer Einschnitt. Seit Jahrzehnten erhalten die meisten ausländischen Journalisten mit dem für sie vorgesehenen I-Visum eine Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer ihrer Arbeit in den USA. Zudem können sie derzeit ein I-Visum mit fünfjähriger Gültigkeit beantragen, das Reisen aus dem Land heraus und die Wiedereinreise ermöglicht. In Zukunft müssen sie nach Fristablauf bei der Einwanderungsbehörde USCIS eine Verlängerung beantragen. Das betrifft anscheinend auch Korrespondenten, die sich bereits seit Jahren in den USA aufhalten. Für sie soll es aber wohl eine Übergangsfrist bis zum 13. Mai 2027 geben.

Zwar ist es möglich, bis zu sechs Monate vor Ablauf des Visums bei der US-Grenzschutzbehörde eine Verlängerung zu beantragen. Offiziell soll die Bearbeitungszeit dann siebeneinhalb Monate dauern. Doch laut der britischen Fachzeitung Press Gazette kann es zu Verzögerungen von bis zu einem Jahr kommen. Die Verlängerung würde nur unter Vorbehalt gewährt. »Das bedeutet: Wenn der Verlängerungsantrag nach Ablauf der automatischen 240-Tage-Frist noch nicht genehmigt wurde, muss ein weiterer Verlängerungsantrag gestellt werden«, so Press Gazette am 11. August. Solange aber der erste Verlängerungsantrag nicht entschieden sei, »darf der Journalist seine Arbeit nicht auf der Grundlage der zweiten Aufenthaltsverlängerung fortsetzen«.

Wer die Prozedur umgehen will, muss erst ausreisen und anschließend mit einem neuen Visum für 240 Tage wieder einreisen. Es reicht aber nicht, einmal kurz mit der Familie über die Grenze nach Kanada oder Mexiko und zurück zu springen – die Bearbeitung des neuen Visums kann nämlich zwischen drei und sechs Wochen dauern. »Die internationale Berichterstattung über US-Angelegenheiten wird davon betroffen sein, was letztlich das Recht der Öffentlichkeit untergräbt, über Themen von öffentlichem Interesse informiert zu werden«, zitierte Press Gazette die Internationale Journalisten-Föderation (IJF). Deren Urteil: »Wir haben in den letzten Jahren zahlreiche Versuche der Trump-Regierung erlebt, die Arbeit von Journalisten zu kontrollieren und einzuschränken; dies ist ein weiteres Beispiel für diesen Trend.«

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.08.2026, Seite 14, Medien

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