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Gewaltförmiger Natur

Foto: Hanno Bode/imago

Im linksliberalen Milieu wird diskutiert, inwieweit Militanz und Gewalt legitime Mittel im Kampf gegen rechts sind. Auslöser war das Lied »Keine Angst« von Danger Dan, in dem der Musiker zum Aufbau von Antifagruppen aufruft – mit Grüßen an die Angeklagten im »Antifa Ost«-Komplex, denen gewalttätige Überfälle auf Neonazis vorgeworfen werden.

»Linke Gewaltromantik« schade dem Kampf gegen die extreme Rechte, warnte Andreas Petrik am 13. August in der Taz. Er forderte ein »linkes Pendant« zur Brandmauer gegen rechts. »Wer politische Gegner körperlich bestraft, schützt niemanden vor Faschismus«, schrieb der Professor für Politikdidaktik. Notwehr gegen extrem rechte Angriffe sei legitim, gewaltförmiger Widerstand aber erst dann, wenn demokratische Strukturen systematisch beseitigt worden seien und andere Abhilfe nicht mehr möglich sei.

Hier knüpfte am Freitag Jens Uthoff in der Taz an. Es sei nicht »Romantik«, sondern »Ohnmacht, die einen dazu bringt, Gewalt als letztes Mittel ins Feld zu führen«, angesichts der Möglichkeit, dass die Exekutive eines Bundeslandes bald in AfD-Hand sein könnte. Angesichts eines drohenden »rechtsradikalen Umsturzes« müsse man sich deshalb mit »Widerstandsformen – notfalls auch gewaltförmiger Natur« auseinandersetzen. Wenn Beamte verfassungswidrigen Anordnungen nicht widerstünden, brauche es eine »Zivilgesellschaft, die notfalls mit ihren Körpern Minderheiten verteidigt«.

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Die Berliner Zeitung sah am Wochenende eine »rote Linie überschritten«, wenn eine Redaktion mit bundesweiter Strahlkraft Gewalt gegen eine gewählte Regierung diskutiere. »Verklärt wird die Antifa als eine Art Ersatzpolizei«, kritisierte Lennart Zielke. Wer Rechtsstaat und Gewaltenteilung »für unzureichend erklärt, um statt dessen zum Straßenkampf zu blasen, misstraut nicht der AfD – er misstraut der Demokratie selbst«.

Wer bereits andere Auffassungen zur Migrationspolitik als Gewalt deutet, rechtfertige letztlich »Einschüchterung gegen alle, die konservativ denken«: Bis hin zur Drohung, die Antifa könne vor der Tür stehen, missdeutet Pauline Voss am Montag im rechten Krawallportal Nius den »­Gewaltaufruf« der Taz.

Diese Zeitung bekenne sich »nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit. Vielmehr bietet sie immer wieder eine öffentliche Plattform für Personen und Organisationen, die politisch motivierte Straftaten befürworten.« So begründete das Verwaltungsgericht Berlin vor zwei Jahren unter anderem die Geheimdienstbeobachtung der jungen Welt. Mit derartigen Repressalien – im vielbeschworenen Rechtsstaat noch ganz ohne AfD – müssen weder Taz noch Nius rechnen. (nb)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.08.2026, Seite 2, Ansichten

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