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DKP und MLPD erinnern an KPD-Verbot vor 70 Jahren

Foto: imago images/Klaus Rose
Gegen den Radikalenerlass und für die Aufhebung des KPD-Verbots demonstrierten am 3. Februar 1972 in Bochum Betroffene, Studenten und Schüler.

Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) erinnerte am Montag an das KPD-Verbot in der Bundesrepublik vor 70 Jahren:

Am 17. August 1956 hat das Bundesverfassungsgericht die KPD verboten. Auf das Verbot folgte eine massive Verfolgungswelle gegen Kommunistinnen und Kommunisten, die zu 125.000 Ermittlungsverfahren, Zehntausenden Durchsuchungen und Beschlagnahmungen und 10.000 Verurteilungen führte.

Schon wenige Jahre nach der Befreiung Deutschlands von Faschismus und Militarismus brauchten die westlichen Besatzungsmächte das deutsche Monopolkapital in ihrem Kampf gegen den Sozialismus. Die deutschen Konzernherren und Bankvorstände setzten zu ihrem Machterhalt bewusst auf Unterordnung im Rahmen der Westorientierung. Ihre Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer trieb die Spaltung und Remilitarisierung Deutschlands voran. Die von Nazigeneralen geschaffene Bundeswehr sollte Teil der imperialistischen Truppen gegen die Sowjetunion werden. Diese Politik stieß auf den entschiedenen Widerstand des deutschen Volkes, insbesondere der Arbeiterklasse. Die Volksbefragung gegen die Wiederbewaffnung wurde verboten, kurz darauf folgten Verbote der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Am 11. Mai 1952 schoss die Polizei in Essen in die Friedenskarawane gegen die Wiederbewaffnung. Der junge Kommunist Philipp Müller starb im Kugelhagel.

Nach Ansicht des bürgerlichen Historikers Josef Foschepoth war das KPD-Verbot verfassungswidrig und nur durch politischen Druck zustande gekommen. Er schreibt: »Wäre schon damals bekanntgeworden, wie eng die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung in allen Phasen des Verfahrens tatsächlich war, hätte das zweifellos das Ende des Staatsprozesses gegen die KPD bedeutet«.

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Die DKP fordert weiterhin die Aufhebung dieses Unrechtsurteils und die Entschädigung der Verfolgten. Das Vermögen der KPD ist an die DKP zurückzugeben, da sie von Genossinnen und Genossen der illegalen KPD 1968 neu konstituiert wurde. Vor allem aber fordert die DKP eine Umkehr des reaktionär-militaristischen Staatsumbaus, der wie schon in den 1950er Jahren die Begleitung von Militarismus und Kriegsvorbereitung ist.

Um die Erinnerung an das KPD-Verbot, die historischen Bedingungen und den bis heute fortgesetzten Kampf von Kommunistinnen und Kommunisten in der BRD wachzuhalten, hat die DKP eine Erklärung mit dem Titel »Der Widerstand lebt!« herausgegeben.

Auch auf den UZ-Friedenstagen, dem großen Festival von UZ und DKP, das vom 28. bis zum 30. August am Franz-Mehring-Platz 1 in Berlin stattfinden wird, werden die Kämpfe gegen das KPD-Verbot und die erneute Aufrüstung der Bundesrepublik eine wichtige Rolle spielen. (...)

Auch die Vorsitzende der MLPD, Gabriele Fechtner, äußerte sich zum 70. Jahrestag des Verbots der KPD:

Heute jährt sich zum 70. Mal das undemokratische Verbot der damals noch revolutionären KPD. (…) »Damit erhielt der Antikommunismus als neue Staatsreligion der BRD seine höchstrichterliche Weihe«, so Gabi Fechtner. Heute seien die Verfechter des KPD-Verbots in der Defensive. Die GEW und andere Organisationen haben sich inzwischen für ihre damalige Beteiligung an der antikommunistischen Ausgrenzung entschuldigt. (…) Der weltanschauliche Kern des Faschismus, der gefährlich sein Haupt erhebt, ist der Antikommunismus. Wer den Faschismus ernsthaft bekämpfen will, muss deshalb den Antikommunismus bekämpfen. (...)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.08.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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