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DKP informiert über internationales Treffen kommunistischer und Arbeiterparteien in Kuba

Foto: Angelo Mastrascusa/IMAGO/Anadolu Agency
Feier zum Jahrestag des Angriffs von Fidel Castro und seinen Genossen auf die Moncada-Kaserne (Pinar del Río, 26.7.2026)

Die Deutsche Kommunistische Partei informierte am Sonntag über das 24. Internationale Treffen der kommunistischen und Arbeiterparteien in Havanna:

Am 8. August 2026 ging in Havanna, Kuba, das 24. Internationale Treffen der kommunistischen und Arbeiterparteien zu Ende. Teilweise auf schwierigen Wegen reisten die über 100 Delegierten von fast 50 Parteien aus der ganzen Welt nach Havanna. Mehrere Dutzend Parteien waren auf Grund imperialistischer Sanktionen und im Gefolge dramatisch gestiegener Reisekosten an der Teilnahme gehindert.

(…) Das Gemeinsame überwog: für Frieden, gegen die imperialistischen Kriege. Gegen die NATO. Gegen die Apartheidpolitik des Zionismus, für die Freiheit und Selbstbestimmung des palästinensischen Volks. Und vor allem gegen die mörderische Blockade gegen Kuba, sein Volk, seinen Sozialismus. Die kubanischen Gastgeber hatten unter den schwierigsten Bedingungen dieses Treffen möglich gemacht und gaben ihm eine hohe Bedeutung. Zweimal nahm der kubanische Präsident am Treffen teil. In einer emotionalen Rede informierte er die Delegierten über Auswirkungen der Blockade. Die Kindersterblichkeit in Kuba (…) habe sich verdoppelt, Zehntausende Krebskranke können nicht therapiert werden, Tausende Schwangere bekommen nicht die Betreuung, die früher selbstverständlich ist. Er sagte, wie in Gaza verübt der Imperialismus einen Genozid.

Aus Deutschland nahmen Renate Koppe und Patrik Köbele für die Deutsche Kommunistische Partei an diesem Treffen teil. Sie zogen Bilanz: »Kuba kämpft, Kuba wird überleben, und Kuba und der Sozialismus werden siegen. Dieses Treffen ist auch ein Beweis der Stärke der kommunistischen Bewegung. Die Solidarität mit Kuba und Palästina ist eine Tagesaufgabe, sie beweist aber auch, wie wichtig der Kampf gegen den Imperialismus ist (…)«

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Die für das Berliner Abgeordnetenhaus kandidierende Partei »Die Urbane« erklärte am Montag, wie sie der Wahlleitung aus der Bredouille helfen will:

An den Namen der Kandidat*innen von »Die Urbane. Eine HipHop-Partei« beißt sich die Wahlleitung die Zähne aus. Aus Raphael Moussa Hillebrand hat sie mal eben Raphael Hillebrand Moussa gemacht, und so steht er nun millionenfach auf Berliner Wahlzetteln! Ein zerknirschter Mitarbeiter ruft bei der Vertrauensperson von »Die Urbane« an und berichtet von dem Fehler.

Es ist nämlich so: Wenn wir von »Die Urbane. Eine HipHop-Partei« darauf bestehen, dass der Name unseres Kandidaten – der afrodeutsche Breaker und Choreograph Raphael Moussa Hillebrand – auf dem Wahlzettel korrekt erscheinen muss, dann müssen 3.970.000 Stimmzettel neu gedruckt werden! Das sind Kosten i. H. v. ca. 50.000 Euro, die wir der Wahlleitung ersparen können. Die Wahlleitung ist aber im Senat für Sport und Inneres angesiedelt. Da, wo auch die Berliner Polizei mit drin ist.

Dieser Senat und diese Verwaltung sind nicht dafür bekannt, ihr Geld nach unserem Geschmack zu verwenden: viel zuviel für Polizei, KI, Überwachung, viel zuwenig für Sport! Wir fordern also hiermit explizit die Innenverwaltung auf, der wir durch unser Entgegenkommen Kosten in Höhe von ca. 50.000 Euro ersparen, diese komplett in den Sport fließen zu lassen und zwar konkret in den Kinder- und Jugendschutz im Landessportbund für Projekte zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen! Auf keinen Fall in die absurde Olympiabewerbung!!!! Und keinen Cent für die Polizei! Außerdem erwarten wir, dass die Person, die für den Namendreher verantwortlich ist, keine negativen Konsequenzen erlebt – Fehler passieren nun mal, sogar in der Innenverwaltung sitzen bloß Menschen aus Fleisch und Blut. (…)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.08.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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