Zum Inhalt der Seite

DKP: Auswärtiges Amt verweigert kenianischem Kommunisten die Einreise

Foto: Christian-Ditsch.de

Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) protestiert in einer Erklärung von Dienstag gegen die Verweigerung des Visums für den Generalsekretär der Kommunistischen Partei Kenias (Marxistisch), Booker Omole:

Die Bundesrepublik verhindert die Teilnahme von Booker Omole an den UZ-Friedenstagen der DKP. Nach wochenlanger Hinhaltetaktik hat die Botschaft der BRD in Nairobi das Visum für den Generalsekretär der Kommunistischen Partei Kenias (Marxistisch) verweigert. Die Botschaft nennt den Zweck des geplanten Aufenthalts von Booker Omole »nicht glaubhaft« und bezweifelt seine Rückkehrwilligkeit.

Booker Omole wollte bei den UZ-Friedenstagen, die vom 28. bis 30. August in Berlin stattfinden, an Diskussionen zur Lage in Afrika teilnehmen, über die Bedeutung Kubas für Afrika sprechen und über den Kampf gegen Imperialismus und Neokolonialismus diskutieren – gemeinsam mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Deutschland und vielen Ländern der Welt.

Hält die deutsche Botschaft es tatsächlich nicht für glaubhaft, dass die DKP und ihre Zeitung in Deutschland eine Veranstaltung mit politischem und kulturellem Programm und vielen internationalen Gästen organisieren? Oder dass der Generalsekretär einer Partei als Referent und Diskussionsteilnehmer an einem politischen und kulturellen Austausch teilnimmt? Und danach wieder für die politische Arbeit in sein Land zurückkehrt? (…)

Anzeige

Tatsächlich geht es darum, den internationalen Austausch im Kampf gegen den Imperialismus zu behindern und die kenianische Regierung in ihrer Repression gegen Menschen zu unterstützen, die sich gegen die neokoloniale Ausbeutung ihres Landes wehren. (…) 2024 wurde zwischen der BRD und Kenia eine sogenannte Migrations- und Mobilitätspartnerschaft vereinbart. Dabei handelt es sich einerseits um die Abwerbung von Fachkräften aus Kenia, andererseits um Kooperation bei der Rückführung – sobald die Menschen aus Kenia für das deutsche Kapital nicht mehr profitabel sind. (…)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt in einer Mitteilung von Montag vor der schleichenden Normalisierung der atomaren Bedrohung:

Laut dem schwedischen Friedensforschungsinstitut SIPRI ist die Ära der nuklearen Abrüstung beendet. Statt dessen befinden wir uns inmitten einer gefährlichen Aufrüstungsspirale, in der alle Atommächte ihre Arsenale massiv modernisieren und ausbauen. Gleichzeitig erleben wir auch ein rhetorisches Aufrüsten, bei dem das Drohen mit dem Einsatz von Atomwaffen zunehmend als Druckmittel eingesetzt wird.

Diese Abschreckungspolitik folgt einer fatalen Logik und verschärft die atomare Bedrohung. Die Bundesregierung darf diese existentielle Gefahr nicht als Schutz verkaufen. Vielmehr ist es ihre historische Pflicht, sich dieser Entwicklung aktiv entgegenzustellen.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: »Die Bundesregierung verschanzt sich hinter einem nuklearen Schutzversprechen, das Deutschland zum Teil einer gefährlichen globalen Eskalation macht. Atomwaffen sind kein legitimes Mittel zur Selbstverteidigung, sondern verheerende Massenvernichtungswaffen. Die Sicherheitslogik der Abschreckungspolitik ist eine Illusion. Sie bietet keinen Schutz, sondern sorgt dafür, dass im globalen Wettrüstungswahn die Welt zu einem immer unsicheren Ort wird. Dabei war die Menschheit schon einmal weiter und hat bewiesen, dass eine aktive Abrüstungspolitik nicht nur klug, sondern auch möglich ist. Die Bundesregierung sollte sich wieder auf diese historische Einsicht besinnen und die Kräfte stärken, die eine nukleare Abrüstung fordern und den Atomwaffenverbotsvertrag unterstützen.« (…)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 05.08.2026, Seite 3, Abgeschrieben

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!