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Genozid-Gedenktag

Verdrängte Kontinuität

Der Genozid an Sinti und Roma wurde jahrzehntelang ausgeblendet. Auch heute zeigt die Gedenkkultur eine politisch aufschlussreiche Hierarchie

Foto: Friedrich Stark/IMAGO
Klare Forderungen: Gedenkveranstaltung in der Gedenkstätte des KZ Bergen-Belsen (27.10.1979)

In der Nacht zum 3. August 1944 hatte die SS rund 4.300 Sinti und Roma in die Gaskammern des KZ Auschwitz getrieben – vor allem Frauen, Kinder, Alte und Kranke. Insgesamt fielen dem Genozid an den europäischen Sinti und Roma eine halbe Million Menschen zum Opfer. Zum Wochenbeginn jährte sich die sogenannte Liquidation des »Zigeunerfamilienlagers« in Auschwitz-Birkenau zum 82. Mal. Anlässlich dieses Jahrestages luden der Zentralrat sowie das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma gemeinsam mit dem Verband der Roma in Polen und in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau zu der zentralen internationalen Gedenkveranstaltung an den Ort des Verbrechens ein.

Die Bundesregierung wurde durch Michael Brand vertreten. Brand ist parlamentarischer Staatssekretär sowie Beauftragter gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland. Der CDU-Bundestagsabgeordnete trat auch als Redner auf. »Das demokratische Deutschland steht zur historischen Verantwortung für den Völkermord an den Sinti und Roma Europas«, sagte er. Man trete jeder Form von Menschenverachtung entschieden entgegen und verteidige die Rechte und die Würde aller Menschen. Die BRD hatte den Völkermord an den Sinti und Roma erst 1982 offiziell anerkannt – 37 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz durch die Rote Armee am 27. Januar 1945. Erst im vergangenen Monat beschloss das Bundeskabinett die Einsetzung einer unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts an Sinti und Roma in der Nachkriegszeit. Das Gremium soll deren Situation in der BRD und der DDR untersuchen. Brand merkte dazu an, dieser Schritt komme »unglaublich spät«. In einem am Sonntag gesendeten Interview mit dem Deutschlandfunk wunderte er sich darüber, »warum das nicht schon früher begonnen hat«, und konstatierte, die Erinnerung an den Völkermord sei im gesellschaftlichen Bewusstsein unterrepräsentiert. Die Minderheit fühle sich als Opfergruppe mitunter »wie das fünfte Rad am Wagen«.

Tatsächlich fand die Diskriminierung auch nach 1945 kein Ende. In westdeutschen Behörden, die über Entschädigungsansprüche entschieden, wirkten vielfach Beamte weiter, die bereits während des deutschen Faschismus mit der Verfolgung befasst gewesen waren. Überlebende mussten lange um Entschädigung und gesellschaftliche Anerkennung kämpfen. Inzwischen existiert zwar eine offizielle Gedenkkultur: 2015 wurde der 2. August vom EU-Parlament als Europäischer Holocaustgedenktag für Sinti und Roma anerkannt; nicht nur in Auschwitz-Birkenau, sondern auch am Berliner Denkmal für die im deutschen Faschismus ermordeten Sinti und Roma Europas fand eine Gedenkstunde statt. Dennoch ist das Datum in Deutschland deutlich weniger präsent als andere Erinnerungsdaten – von einem gesellschaftlich verankerten Gedenktag kann kaum die Rede sein.

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Das ist kein Zufall: Die Erinnerung an die Opfer des deutschen Faschismus unterliegt einer Hierarchie. Die Auseinandersetzung mit den Verbrechen der Nazis und ihrer Kollaborateure in den besetzten Gebieten war nie nur eine Frage historischer Aufarbeitung. Erinnerungspolitik erfüllt auch eine Funktion für das staatliche Selbstbild. Im Zentrum der bundesdeutschen »Staatsräson« steht heute der industrielle Massenmord an den europäischen Jüdinnen und Juden. Die Erinnerung an die Schoah wurde in der BRD immer mehr zum zentralen Bezugspunkt staatlicher Selbstvergewisserung. In imperialistischer Kontinuität ließ sie sich zur vielbeschworenen Formel von der besonderen historischen Verantwortung gegenüber dem 1948 in Palästina gegründeten Staat Israel ummünzen. Die Unterstützung des zionistischen Siedlerkolonialismus war auch durch politische und ökonomische Interessen motiviert. Neben dem Versuch, die internationale Stellung der BRD als Rechtsnachfolger der Nazidiktatur nach 1945 neu zu bestimmen, spielten dabei auch Rüstungsgeschäfte eine Rolle.

Der Genozid an Sinti und Roma besitzt keine vergleichbare Funktion für die außenpolitische Selbstdarstellung der BRD. Er verweist vielmehr auf verdrängte Kontinuitäten. Wie bei der Verfolgung von Kommunisten durch den deutschen Faschismus lässt sich auch aus der Geschichte der Sinti und Roma kein staatspolitisches Projekt ableiten, das für die bundesdeutsche Außenpolitik nutzbar wäre.

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.08.2026, Seite 15, Antifaschismus

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