Schweizer Schweinesystem
Überproduktion in der Schweinebranche führt zu Strafanzeige gegen Suisseporcs
Seit Juni lässt die Schweizer Schweinebranche pro Woche rund 900 Ferkel zur Schlachtung ins Ausland transportieren. Die etwa zwei Monate alten Tiere werden zu einem Schlachthof bei Stuttgart gebracht, die Fahrt dauert bis zu zehn Stunden. Bis November sollen auf diese Weise insgesamt bis zu 22.600 Ferkel exportiert werden. Der Grund dafür ist rein wirtschaftlich: Es geht darum, den Schweinepreis zu stützen. Eine Tierrechtsorganisation hat deshalb eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen gestellt.
Seit Herbst 2025 werden in der Schweiz mehr Schweine produziert als der Markt aufnehmen kann – wöchentlich rund 5.000 Tiere zuviel. Anfang 2026 richtete die Branche einen durch die Schweineproduzenten finanzierten Marktentlastungsfonds ein; bis Juni wurden rund 9,5 Millionen Franken (etwa 10 Millionen Euro) einbezahlt. Unter Leitung des Schweizerischen Schweinezucht- und Schweineproduzentenverbands Suisseporcs erarbeitete eine Kommission eine Lösung für das Problem. Man empfahl aber nicht, die Produktion zu drosseln, sondern die überschüssigen Tiere außer Landes zu schaffen: in den Spanferkelschlachthof Beck im baden-württembergischen Kupferzell, etwa eine Stunde von Stuttgart entfernt.
Das wäre allerdings auch in der Schweiz möglich. Hans Rudolf Hofer, Betreiber des Schlachthofs Zürich, erklärte öffentlich, sein Betrieb könne 900 Ferkel pro Woche schlachten, sei von Suisseporcs aber nie angefragt worden. Der lange Transport ins Ausland ist also vermeidbar. »Die Branche karrt Tausende Ferkel ins Ausland, um eine selbstverschuldete Überproduktion zu korrigieren. Die Ferkel bezahlen mit Angst und Stress für die Fehler einer ganzen Branche«, sagt Tobias Sennhauser, Mediensprecher von Tier im Fokus (TIF).
TIF hat Strafanzeige wegen mehrfacher Tierquälerei gegen die Verantwortlichen des Verbands und Unbekannt, sprich, die beteiligten Logistikunternehmen, eingereicht. Die Anzeigesteller stützen sich auf Artikel 26 des Schweizer Tierschutzgesetzes. Demnach wird bestraft, wer ein Tier »misshandelt, vernachlässigt, es unnötig überanstrengt oder dessen Würde in anderer Weise missachtet«. Für TIF liegt eine übermäßige Instrumentalisierung der Tiere und damit eine Missachtung ihrer Würde vor: »Die Ferkel werden eigens ins Ausland gebracht und getötet, um dem Überangebot auf dem Markt entgegenzuwirken und den Produzentenpreis zu halten. Ihr Tod ist ein Mittel der Preispolitik«, lässt die Organisation in einer Pressemitteilung verlautbaren.
In der Anzeige heißt es, die Tiere würden zum bloßen Marktregulierungsinstrument herabgesetzt, das über die ohnehin bestehende Nutzung zur Fleischgewinnung deutlich hinausgehe: »Sie werden nicht gemästet und geschlachtet, um eine Nachfrage zu decken, sondern eigens außer Landes geschafft und getötet, um ein Überangebot zu beseitigen und den Preis zu stützen.« Der Belastung der Tiere beim Transport stehe daher »kein Interesse gegenüber, das sie aufzuwiegen vermöchte«. Der Zweck der Exporte sei die Preisstabilisierung auf einem übersättigten Markt – »ein rein betriebswirtschaftliches Interesse der Branche«.
Das Schweizer Bundesgericht stellte 2024 fest, dass rein betriebswirtschaftliche Interessen eine Missachtung der Würde von Tieren nicht rechtfertigen. »Der Schutz der Tierwürde gilt in der Schweiz als allgemeines Verfassungsprinzip. Diesem muss selbstverständlich auch dann Rechnung getragen werden, wenn der Markt aus dem Gleichgewicht gerät und sich die Produktion finanziell nicht lohnt«, erklärt Sibel Konyo, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung für das Tier im Recht, die TIF juristisch unterstützt. »Dabei ist zu bedenken, dass die Ferkel bereits im Rahmen der Aufzucht zahlreichen Belastungen ausgesetzt sind. Entfällt der eigentliche Zweck der Schlachtung – die Lebensmittelproduktion –, fehlt im vorhinein jegliche Grundlage, diese Belastungen auf rechtlicher Ebene zu rechtfertigen«, so Konyo.
Suisseporcs-Geschäftsführer Stefan Müller verteidigte die serielle Ferkelvernichtung am Mittwoch: Die Transporte dienten dazu, die Ställe in der Schweiz »zu entlasten« und das »Tierwohl zu erhalten«. Die Anzeige werde man »prüfen und zu gegebenem Zeitpunkt informieren«.
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