Seuche inmitten der Gewalt
Flucht in den Zeiten von Ebola. In der Demokratischen Republik Kongo herrscht eine »gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite«
Nur wenige Tage nach Bekanntwerden des Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Mai 2026 eine »gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite« aus. Die nachgewiesene Bundibugyo-Variante ist selten, und ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung. Aber vor Ort passierte zunächst wenig, und die Zahl der positiv getesteten Patienten stieg rasant. Ende Juli meldete die WHO 3.400 bestätigte Infektionen, davon 1.500 mit tödlichem Verlauf, nur die Spitze des Eisbergs, wie man vermutet. Die tatsächlichen Zahlen könnten zwei- bis viermal höher liegen.
Das Virus hat sich von der Provinz Ituri in die umliegenden Provinzen Nord-Kivu, Süd-Kivu, Tshopo und Haut-Uele ausgebreitet, und auch in Ugandas Hauptstadt Kampala wurden Fälle nachgewiesen. Experten warnen vor einem Flächenbrand, einer Ausbreitung der Epidemie nach Westen, den Kongostrom hinab bis nach Kinshasa, und nach Nordosten in den Südsudan hinein. Unter dem Eindruck steigender Fallzahlen haben Uganda und Ruanda ihre Grenzen zum Kongo geschlossen, gegen den Rat der WHO. Denn der Grenzverkehr geht weiter, über Schleichwege, die niemand kontrolliert.
Wissenschaftliche Einrichtungen weltweit arbeiten an einer Entschlüsselung der Gensequenzen des 2007 entdeckten Bundibugyo-Virus, und in einer gemeinsamen Studie des Nationalen Biomedizinischen Instituts in Kinshasa, des Instituts für Tropenmedizin in Antwerpen und der Universität Oxford werden zwei antivirale Therapien klinisch getestet. Ein Durchbruch aber ist nicht in Sicht, und im Interview mit dem öffentlich-rechtlichen US-Radiosender NPR dämpft der Virologe Thomas Geisbert von der Universität Texas die Hoffnungen auf ein baldiges Ende der Epidemie. Beim Ebola-Ausbruch 2014 in Westafrika seien bis zum Beginn einer Impfkampagne acht bis neun Monate ins Land gegangen. Warum es so lange dauerte, sagt er auch. Internationale Pharmaunternehmen hätten an der Entwicklung eines Impfstoffes zur Bekämpfung regional begrenzter Ausbrüche in überwiegend armen Ländern wenig Interesse; die Gewinnaussichten seien einfach zu gering. Während eine internationale Hilfskampagne nur stockend in Gang kommt, kämpft das kongolesische Gesundheitssystem gegen Windmühlen. Es fehlt an allem: Schutzkleidung für die Einsatzkräfte vor Ort, Datenbanken, um Kontakte nachzuverfolgen, Isolierstationen und mobile Labore.
Militärische Eskalation
Die humanitären Erfordernisse im Osten des Kongo treffen auf eine Sicherheitslage, die so prekär ist wie lange nicht. Seit 30 Jahren liefern sich Einheiten der Armee und Dutzende nichtstaatliche bewaffnete Gruppen in den Provinzen Ituri, Nord- und Süd-Kivu Gefechte, mit verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung. Viele Gesundheitseinrichtungen sind zerstört, internationale Programme kaputtgespart. Gleichzeitig vollzieht sich im Kongo, was sich in langanhaltenden Konflikten weltweit beobachten lässt: Friedenserhaltende Maßnahmen der Vereinten Nationen werden zurückgefahren zugunsten bilateraler Operationen oder multilateraler Interventionen einer Handvoll Staaten, die sich zur Erreichung taktischer Ziele zusammengeschlossen haben. Und wie anderswo auch wird Völkerrecht gebrochen, wenn es der internationalen Gemeinschaft an Entschlossenheit mangelt. Seit Herbst 2021 haben Rebellen der Miliz »M23« mit Unterstützung Ruandas weite Teile der Kivu-Provinzen erobert, zu Beginn des Jahres 2025 auch die Millionenstädte Goma und Bukavu, und eine eigene Verwaltung aufgebaut.
Über die Menschenrechtslage in den von den Rebellen besetzten Gebieten gibt es wenig gesicherte Erkenntnisse, denn unabhängige Beobachter kommen nicht hinein. Einzig in Uvira, einer Stadt mit 700.000 Einwohnern an der Grenze zu Burundi, die im Dezember 2025 vom »M23« eingenommen und auf Druck der USA wenige Wochen später wieder geräumt wurde, hat es eine Fact-Finding-Mission gegeben. Die Ergebnisse sind erschreckend: Human Rights Watch wirft den Besatzern des »M23« systematisch begangene schwere Kriegsverbrechen vor, von willkürlichen Tötungen über das Verschwindenlassen von Personen bis zu Folter und sexueller Gewalt. Aber auch wer sich vor den anrückenden Rebellen durch Flucht in Sicherheit zu bringen versuchte, setzte sein Leben aufs Spiel. Zivilisten gerieten zwischen den Fronten unter Beschuss; Familien wurden auseinandergerissen; Hunderte Menschen ertranken beim Versuch, über den Ruzizi-Fluss auf die burundische Seite zu gelangen.
Die durch den Vormarsch des »M23« ausgelösten Fluchtbewegungen finden in der internationalen Berichterstattung kaum Niederschlag. In den Ranglisten der weltweit am wenigsten beachteten Flüchtlingskrisen belegt der Kongo regelmäßig einen der vorderen Plätze, im aktuellen Ranking des Norwegian Refugee Council sogar Platz zwei, gleich hinter dem Sudan. Nach Schätzungen des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) gibt es im Kongo 5,8 Millionen Binnenvertriebene; 1,2 Millionen Menschen sind in ein anderes afrikanisches Land geflohen. Allein im Flüchtlingslager Busuma, das nach dem Fall Uviras im Osten Burundis auf einem Hügel abseits aller Versorgungsrouten errichtet wurde, halten sich 65.000 Schutzsuchende auf, die Zelte dicht an dicht, ein idealer Nährboden für die Ausbreitung des Ebola-Virus. Ein im Gesundheitsamt tätiger Arzt aus Bunia, der Hauptstadt Ituris, sagt, es bleibe zu hoffen, dass die Rebellen des »M23« bei der Eindämmung der Epidemie mit der kongolesischen Regierung kooperierten. Optimistisch ist er nicht. »Alle brauchen zu lange«, und deshalb glaubt er: »Dieses Mal bleibt Ebola nicht im Kongo.«
Vielfältige Probleme
Die Ebola-Epidemie im Osten des Kongo wirft ein Schlaglicht auf die vielfältigen Probleme einer internationalen Flüchtlingspolitik, die sich von dauerhaften Lösungen weitgehend verabschiedet hat und verfolgten Menschen immer öfter nichts weiter anbietet als die Unterbringung in Zeltlagern, die so groß sind wie ganze Städte. Diese Praxis mag in akuten Krisensituationen sicherstellen, dass humanitäre Unterstützung ankommt, so rasch und bei so vielen Bedürftigen wie möglich. Studien zeigen aber, dass das Handeln nach den Erfordernissen der Verwaltung einer Lagerhalle, das sogenannte Warehousing, langfristig zu politischer Entmündigung und zum Ausschluss Geflüchteter von sozialer Teilhabe führt. Wenn sich aufgestauter Frust in Protesten entlädt, werden Geflüchtete oft nicht als politische Akteure, sondern als Unruhestifter behandelt. In Ruanda kamen im Februar 2018 fast ein Dutzend kongolesische Geflüchtete ums Leben, als Sicherheitskräfte einen Protest gegen die Kürzung von Lebensmittelrationen im Flüchtlingslager Kiziba niederschlugen.
Spannungen erzeugen auch die sozialen Auswirkungen der Flüchtlingsunterbringung in Camps. In Uganda, einem der größten Aufnahmeländer Geflüchteter in Afrika, werden die Bewohner der ausgedehnten Flüchtlingssiedlungen im Südwesten des Landes regelmäßig von der lokalen Bevölkerung angefeindet. Man wirft ihnen vor, für einen angeblichen Anstieg der Kriminalität verantwortlich zu sein und Ressourcen zu verbrauchen, die man dringend selbst benötigt. Eine Atmosphäre, die gesellschaftliche Integration ermöglicht, wird sich unter diesen Vorzeichen nicht herstellen lassen.
Schließlich sind auch die medizinischen Risiken der Zusammenpferchung Geflüchteter enorm. Untersuchungen des Mpox-Ausbruchs im Osten des Kongo 2024 erbrachten den Nachweis, dass Epidemien Geflüchtete in Lagern disproportional hart treffen. In auffälligem Kontrast zum Ernst der Lage steht die Aufbruchstimmung selbsterklärter Friedensstifter: Bei einem Pressetermin im Weißen Haus, wenige Tage vor der Einnahme Uviras durch den »M23«, erklärte US-Präsident Donald Trump, flankiert von seinen kongolesischen und ruandischen Amtskollegen, den Krieg im Kongo für beendet. Ein am grünen Tisch ausgehandeltes Friedensabkommen, ergänzt um eine bilaterale Vereinbarung über die Vorzugsbehandlung von US-Konzernen beim Abbau natürlicher Ressourcen im Kongo, sorgte beim Gastgeber für gute Laune. Beobachter sprechen indes von einer Mogelpackung. Denn ohne eine Beteiligung aller am Konflikt beteiligten Akteure wird sich dauerhafter Frieden nicht erreichen lassen.
Lösungsansätze
Das Phänomen erzwungener Migration in gewaltoffenen Räumen begrenzter Staatlichkeit erfordert politische Initiativen. Unter dem Gesichtspunkt einer gerechten Lastenteilung bedarf es der Unterstützung der Aufnahmeländer im globalen Süden durch Länder im globalen Norden, ein zentrales Versprechen des 2018 geschlossenen Globalen Pakts für Flüchtlinge.
In der Praxis funktioniert das bislang nicht. Für 2026 hat das UNHCR für den Kongo einen Finanzierungsbedarf in Höhe von 300 Millionen US-Dollar errechnet; die Zusagen internationaler Geber erreichten bis Mitte des Jahres lediglich 25 Prozent davon. Auch die Auflösung der Entwicklungshilfeagentur USAID hat große Löcher in die Versorgung Geflüchteter gerissen. Statt drohenden Schaden zu begrenzen und für die immer wieder propagierten eigenen Werte einzustehen, stellte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Januar 2026 einen Sparplan vor. Vorrangig soll es in Zukunft nicht mehr um die Versorgung der Ärmsten mit dem Nötigsten, sondern um Sicherheits- und Handelsinteressen gehen. Auch geographisch will man die Kräfte bündeln, einen Schwerpunkt auf die europäische Nachbarschaft, Westasien, Nordafrika sowie den Sahel und das Horn von Afrika setzen.
Die Region der Großen Seen Afrikas bleibt in den Plänen des BMZ außen vor und damit auch der Kongo, ein Land viermal so groß wie Frankreich, reich an Bodenschätzen, die den Weg in das digitale Zeitalter weisen, und Heimat eines Regenwalds, der zu den bedeutendsten CO₂-Speichern der Erde zählt. Eins der ärmsten Länder der Welt. »Treiber der Ebola-Ausbreitung sind Verzögerung, Furcht und Hunger«, mahnt Carl Skau, geschäftsführender Direktor des Welternährungsprogramms (WFP). Alle drei Komponenten beschreiben das Leben Geflüchteter, die allzu oft die Erfahrung machen, dass sie nicht in Sicherheit sind, nur weil sie eine internationale Grenze überquert haben.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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