Zum Inhalt der Seite

James-Bond-Bösewicht des Tages: Itamar Ben-Gvir

Foto: Ricardo Moraes/REUITERS
Verurteilter Terrorist mit Hang zu Reptilien (Holon, 4.8.2024)

Eines muss man dem verurteilten Terrorunterstützer und Israels Minister für Nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, freilich lassen: In seiner Entmenschlichung von ­Palästinensern ist er dramaturgisch wenigstens konsistent. Setzen die Schergen in seinen Kerkern ohnehin schon systematisch mittelalterliche Folterpraktiken wie das Aufhängen an der Decke oder das simulierte Ertrinken ein, will der Herr Polizeiminister das Bild nun immerhin rund machen: Tiefe Gräben um Knäste voll Palästinenser will er buddeln und mit Krokodilen füllen – zur »Abschreckung«, heißt es. Zwar gehört das Burggraben-Krokodil-Motiv ins Reich der Mythen – und der frühen James-Bond-Filme –, doch etabliert sich das israelische Regime mithin als Avantgarde der stolzen Zurschaustellung unfassbarer Barbarei.

170 Meter lang soll der Krokodilgraben um den Hochsicherheitstrakt des Ketziot-Gefängnisses werden. Gebuddelt wird schon fleißig, doch hat das Jerusalemer Bezirksgericht dem grotesken Plan einen einstweiligen Riegel vorgeschoben – wegen möglicher Tierwohlgefährdung. Anlass war eine Petition der Tierschutzorganisation Let the Animals Live. Die Entscheidung ist nicht endgültig.

Anzeige

Bei allem Kopfschütteln und Belächeln dieser dümmlich-pöbelhaften Karikatur eines Faschisten, versteht es der Folterminister als seine Aufgabe, das Scheunentor israelischer Gewalt weiter und weiter nach rechts zu öffnen. Und während es in Israel parteiübergreifend in der Tradition hochrangiger Politiker steht, Palästinenser als Tiere zu verunglimpfen – wie »zweibeinige Bestien« (Begin), »Heuschrecken« (Shamir), »Moskitos« (Barak), »Hunde« (­Dayan) –, macht die Krokodilepisode deutlich, dass Israel ein Staat ist, in dem im Zweifel Tieren Rechte und Schutz zugesprochen werden, während als Feinde markierte Palästinenser in den Kerkern nebenan verrotten.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 05.08.2026, Seite 3, Ansichten

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!