- → Inland
Damit sie für das Militär taugt
Infrastrukturgesetz beschlossen. Es geht um Projekte, die militärisch nutzbar sind. Opposition bemängelt fehlenden Umweltstandards
Infrastrukturprojekte in den Bereichen Verkehr und Energie sollen künftig schneller umgesetzt werden. Dafür werden Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht. Das beschloss der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD. Vieles werde »um Jahre verkürzt«, so CDU-Verkehrsminister Patrick Schnieder. Gemeint sind Projekte, die »der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen«, wie der SPD-Abgeordnete Armand Zorn die Position der Merz-Regierung im Plenum wiedergab.
Nun könne man die Mittel aus dem »Sondervermögen« endlich nutzen, so Zorn. Anfang 2025 waren 500 Milliarden Euro Staatsschulden für Infrastruktur und 500 Milliarden Euro Kredite für die Bundeswehr aufgenommen worden. Die Zustimmung des Bundesrats zum Infrastrukturzukunftsgesetz steht noch aus.
Mit dem neuen Gesetz wird Deutschland auch dem im Juni 2025 in Den Haag gefassten NATO-Beschluss folgen, 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung für militärisch nutzbare Infrastruktur auszugeben. Mit weiteren 3,5 Prozent für direkte Militärausgaben ergibt sich das NATO-Gesamtziel von fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für sogenannte Verteidigung und Sicherheit ab 2035. Die öffentliche Kritik am neuen Gesetz entzündete sich allerdings vorwiegend an aufgeweichten Umweltstandards und der Beliebigkeit des Investitionsprogramms.
So beklagte Jorrit Bosch von der Linksfraktion im Bundestag einen »modernen Ablasshandel«. Denn in Zukunft müssen für Eingriffe in die geschützte Natur keine Ausgleichsflächen mehr gefunden werden, es reichen sogenannte Ersatzgeldzahlungen an einen bundesweiten Fonds. Damit wären die Umweltauflagen bereits erfüllt. Tim-Oliver Müller vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) findet die Zahlungen »besonders wichtig«. So vermeide man »Konflikte und erhebliche Verzögerungen« bei der Suche nach neuen Naturflächen.
Mit der Reform sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das »überragende öffentliche Interesse« gestellt werden, heißt es im Gesetz. Straßen, Brücken, Schienen oder Wasserwege gehören genauso dazu wie Lkw-Parkplätze, Hafenanlagen und Flughäfen. Entscheidend sei ihre »erhebliche Bedeutung für die öffentliche und militärische Sicherheit«, erläutert das Verkehrsministerium in einem Infopapier. Auch Straßen für die »militärische Mobilität« sind damit gemeint. »Wer alles priorisiert, priorisiert am Ende nichts«, bemängelte dagegen Swantje Michaelsen von Bündnis 90/Die Grünen. Vielmehr solle der Fokus auf der Bahn liegen.
Rückendeckung für das neue Gesetz gab es vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Dessen Hauptgeschäftsführer Holger Lösch nannte den Bundestagsbeschluss ein »wichtiges Signal«. Das im Nachgang zu ändernde Naturschutzrecht dürfe die »erzielten Fortschritte« im bürokratischen Verfahren »nicht wieder zunichte machen«. So gelten Genehmigungen laut Infrastrukturzukunftsgesetz als automatisch erteilt, wenn die zuständige Behörde nach drei Monaten nicht entschieden hat.
Für Bundesstraßen und Autobahnen sind nun nur noch die Straßenbaubehörden zuständig, wie Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), lobend erwähnte. »Nun ist der Bundesrat am Zug, und wir appellieren an die Länder, dem Gesetz zuzustimmen«, so Pakleppa weiter.
Während also die Kapitalverbände jubilieren und mehr Tempo einfordern, zeigen sich die Umweltverbände enttäuscht. Florian Schöne vom Deutschen Naturschutzring (DNR) sieht einen »Frontalangriff« auf Umweltschutzvorgaben im Genehmigungsverfahren. »Naturschutz ist kein Bremsklotz, sondern Teil einer zukunftsfähigen Infrastruktur«, mahnte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger.
SPD-Umweltminister Carsten Schneider bereitet laut einer Stellungnahme vom Freitag zwar als »wichtige Ergänzung zur Beschleunigung der technischen Infrastruktur« ein Gesetz zur »Stärkung der natürlichen Infrastruktur« vor. Doch an den vom Bundestag bereits verabschiedeten Ersatzgeldzahlungen und der ebenfalls beschlossenen Einschränkung des Verbandsklagerechts für Umweltverbände ändert das nichts.
Auch die Energienetze und Umspannwerke werden vom neuen Gesetz erfasst. »Die Ausweitung des Infrastrukturzukunftsgesetzes auf Energievorhaben ist richtig und wichtig, um den notwendigen Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze wirkungsvoll zu unterstützen«, sagte Kerstin Andreae vom Energie- und Wasserversorgerverband BDEW. Dafür habe man sich »intensiv eingesetzt«. Die zivile Verkehrswirtschaft freut sich ebenfalls über die sprudelnden Milliarden. Das Gesetz sei ein »starkes Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Deutschland«, kommentierte Frank Huster vom Speditionsverband DSLV.
Dass aber auch die Unternehmen für den Ernstfall planen, zeigt das Krisenszenario »Red Storm Business« der Hamburger Handelskammer im kommenden September. Dort soll ein längerer Stromausfall simuliert werden. Vorbild sind die regelmäßig stattfindenden »Red Storm«-Manöver der Bundeswehr. Sie übt die Zusammenarbeit mit zivilen Behörden der Hansestadt im Spannungsfall.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 2,7
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
