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Alkoholverbot an Bahnhöfen

Was bedeutet das für Wohnungslose?

Das geplante Alkoholverbot an Bahnhöfen drängt Betroffene in weniger sichtbare Räume, sagt Joachim Krauß

Foto: Sven Hoppe/dpa
Das Durchsetzen des angekündigten Konsumverbots dürfte ähnlich effektiv sein wie das des Rauchverbots (München, 21.7.2026)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe kritisiert das angekündigte Alkoholverbot an Bahnhöfen. In Zügen des Fernverkehrs soll man weiter trinken dürfen, in einigen des Regionalverkehrs ist es jetzt schon untersagt, auch an einigen Bahnhöfen. Könnte das geplante Verbot zu Willkür führen?

Es bleibt unklar, wie ein Verbot kontrolliert und durchgesetzt wird. So entsteht Spielraum für punktuelles, selektives Vorgehen. Daraus kann Willkür entstehen.

Was bedeutet es für obdachlose Menschen, wenn das Verbot ab 15. Oktober bundesweit eingeführt wird?

Klarzustellen ist: Nicht jede Person, die am Bahnhof Alkohol konsumiert, ist wohnungslos, nicht jede wohnungslose Person alkoholabhängig. Unabhängig davon zählt der Bahnhof zu den wenigen witterungsgeschützten, oft rund um die Uhr zugänglichen öffentlichen Orten. Fällt er weg, drängt es Betroffene in weniger sichtbare Räume, wo sie für Helfer schwerer auffindbar sind. Bewusst sprechen wir dabei von Verdrängen, nicht von Verlagern: Letzteres würde suggerieren, dass sich an der Situation der Betroffenen wenig ändert. Sie verschlechtert sich aber.

Das Problem lässt sich also ordnungspolitisch nicht lösen?

So ist es. Ein Verbot verändert nicht die Lebenslage der Menschen, die sich am Bahnhof aufhalten, verdrängt sie nur aus dem Blickfeld. Zugrunde liegende Probleme wie fehlender Wohnraum oder Zugang zu Suchthilfe sind strukturell, will heißen: nur sozial- und wohnungspolitisch zu lösen.

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Der Fahrgastverband »Pro Bahn« hält das Verbot für überfällig, um Übergriffe auf Reisende und Beschäftigte einzudämmen. Wie argumentieren Sie?

Das Sicherheitsbedürfnis von Reisenden und Beschäftigten ist berechtigt, wir stellen es nicht in Frage. Zugleich aber trifft dieses Verbot eine selbst besonders stark von Gewalt betroffene Gruppe. Unsere Gewaltdokumentation zeigt, dass Gewalt gegen wohnungslose und sozial ausgegrenzte Menschen ein alltägliches Phänomen in unserer Gesellschaft ist: von Beleidigung, Nötigung über Diebstahl und Raub bis hin zu Körperverletzung, Totschlag und Mord. Formen von Gewalt sind auch das Vertreiben aus öffentlichem Raum oder das Verwehren des Zugangs zu öffentlicher Infrastruktur. Paradoxerweise ist der Bahnhof für diese Menschen ein vergleichsweise sicherer Ort: beleuchtet, Personal und Polizei sind präsent, die Räume werden überwacht. In dunkle, unbeobachtete Ecken verdrängt, steigt für sie das Risiko, Opfer von Gewalt zu werden.

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung Hendrik Streeck, CDU, bezeichnete das Verbot in der Rheinischen Post als einen »Gewinn für alle«. Was sagt das über deren Politik aus?

Wer es so bezeichnet, müsste im gleichen Atemzug sagen: Wie ist der Zugang zu Suchthilfe für die Menschen zu verbessern, die aus dem Bahnhof verschwinden sollen? Wie sind mehr Plätze in der ambulanten Suchtberatung und Drogenkonsumräume, wie ist ein bundesweiter Ausbau von Kontakt- und Anlaufstellen zu schaffen? Wie ist Streetwork verlässlich zu finanzieren? Die Träger von ÖPNV und Fernverkehr weisen zu Recht darauf hin, dass sie gesellschaftliche Notlagen nicht ausgleichen können. Das ist Aufgabe von Politik und Verwaltung. Um so mehr ist vom Drogenbeauftragten zu erwarten, dass er sich darum kümmert. Statt dessen stimmt er einem Verbot zu, ohne es sinnvoll zu flankieren: Auch auf Bundesebene reagiert man lieber ordnungspolitisch, statt sucht- und sozialpolitisch zu gestalten.

In einigen Hauptbahnhöfen, etwa in Bonn, Hamburg und München, gilt schon ein Alkoholverbot. Laut der Bahn gebe es dort positive Erfahrungen.

Aus Berichten des Gesundheitsamts in Hamburg geht hervor: Das Verbot führte zunächst zu spürbaren Verdrängungen in angrenzende Stadtteile und zeitweise dramatischen Zuständen in Bahnhofsnähe. Erst daraus resultierender politischer Druck führte zum Ausbau niedrigschwelliger Hilfsangebote. Wir fordern, für alle Standorte diesen Weg direkt zu gehen, ohne den Umweg über Verdrängung zu machen.

Wie zum Beispiel?

Die Gemeinsame Anlaufstelle Bonn-Innenstadt, GABI, eine gemeinsame Dienststelle von Polizei und Ordnungsamt, die es seit 1992 gibt, versucht, Ordnungsrecht und soziale Arbeit sinnvoll zu verzahnen. GABI flankiert das dort seit 2008 am Bahnhofsvorplatz geltende Verbot von Alkoholkonsum dauerhaft mit Streetwork und weiteren Angeboten der Wohnungsnotfall- und Suchthilfe vor Ort, in enger Kooperation mit freien Trägern.

Das jetzt angekündigte bundesweite Alkoholverbot aber bleibt eine reine Ordnungsmaßnahme?

Genau. Dabei ließe sich Vergleichbares auch an anderen Bahnhöfen aufbauen: Statt bloßer Duldung im rechtsfreien Sinn gilt es, niedrigschwellige Suchthilfe und Gesundheitsversorgung direkt vor Ort einzurichten. Es braucht aufsuchende Arbeit durch Streetwork und fachlich begleitete Anlaufstellen. Grundvoraussetzung ist mehr bezahlbarer Wohnraum. Durch ein Verbot ist weder eine Suchterkrankung zu behandeln, noch sind so Ursachen von Wohnungslosigkeit zu beseitigen.

Joachim Krauß ist stellvertretender Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.07.2026, Seite 2, Inland

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