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Guatemala

Was wird dem früheren Armeechef vorgeworfen?

Guatemala: Manuel Benedicto Lucas García soll für mindestens 31 Massaker verantwortlich sein, erklärt Nery Rodenas

Foto: Agencia EFE/IMAGO
Schon eine Weile her: Manuel Benedicto Lucas García vor Gericht (Guatemala-Stadt, 7.6.2016)

Der wegen Völkermords angeklagte ehemalige Armeechef Guatemalas, Manuel Benedicto Lucas García, ist am Mittwoch vergangener Woche von der Untersuchungshaft im Militärkrankenhaus in Guatemala-Stadt in den Hausarrest überstellt worden. Sie und andere Opferverbände kritisieren die Entscheidung scharf. Aber der Mann ist 94 Jahre alt, ist das kein humanitärer Akt?

So argumentiert die Verteidigung. Aber es ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Dies kommt einer Form der Straflosigkeit gleich, da der Aufenthalt zu Hause – im eigenen Wohnsitz des Angeklagten – praktisch eine erhebliche Bewegungsfreiheit ermöglicht. Bei den Verbrechen, die verhandelt werden, darunter Völkermord, Folter und das »Verschwindenlassen« von Personen (Desaparecidos, jW), ist Hausarrest nicht angemessen.

Weswegen ist Lucas García genau angeklagt?

Lucas García war von 1978 bis 1982 Chef des Estado Mayor, des Kommandozentrums der guatemaltekischen Armee. Dies war in der Amtszeit seines Bruders Fernando Romeo Lucas García, als das Land die schlimmste Phase des Bürgerkrieges durchlebte. Exarmeechef Lucas García wird von der Anklage vorgeworfen, die Massaker in indigenen Dörfern direkt angeordnet zu haben. Die Analyse der Armee war damals, dass abgelegene, arme Regionen wie Ixil im Norden des Departamentos Quiché von der Guerilla für Rekrutierungen genutzt werden könnten. Daher wollte man die Bevölkerung ermorden und die Gemeinden auslöschen, auch kleine Kinder und alte Menschen. Lucas García werden nicht weniger als 31 Massaker, die mindestens 1.700 Todesopfer forderten, zur Last gelegt.

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2024 stand der Prozess schon fast vor dem Abschluss. Nach 100 Verhandlungstagen mit zahlreichen Zeugenaussagen hatte die Staatsanwaltschaft 2.860 Jahre Haft gefordert. Dann wurde das Verfahren ausgesetzt und bis heute nicht wieder aufgenommen. Was war geschehen?

Die Verteidigung konnte einen Antrag auf Befangenheit des Gerichts durchbringen, mit dem das Verfahren komplett neu aufgerollt werden muss. Die zentrale Begründung waren drei Worte des Vorsitzenden Richters: »Wir suchen Gerechtigkeit.« Nun, das ist doch der Sinn und Zweck eines Gerichts. Aber darauf konnte die Verteidigung einen Antrag auf Befangenheit stützen. Bis heute wurde das Verfahren nicht wieder aufgenommen. Ich denke, man will abwarten, bis Lucas García stirbt oder verhandlungsunfähig ist, damit nie ein Urteil wegen Völkermords gegen die damalige Staatsführung gesprochen wird, also der juristische Nachweis eines Völkermords ausbleibt.

Wie reagieren Opferverbände und Menschenrechtsorganisationen auf die Aussetzung des Verfahrens und jetzt auf die Entscheidung für den Hausarrest?

Es gibt große Frustration. Die Opfer warten seit über 40 Jahren auf Gerechtigkeit, und viel Zeit bleibt nicht mehr. Es gab auf die Entscheidung vom Mittwoch viele Reaktionen sowie zahlreiche Kommuniqués von Menschenrechtsorganisationen und religiösen Verbänden, die Gerechtigkeit fordern. Leider hat der bisherige Verlauf des Verfahrens gezeigt: Die Demokratie in Guatemala ist weiter eine Demokratie der Straffreiheit und steht auf seiten der mächtigen Sektoren. Die Menschen sehen selbstverständlich die Widersprüche, wenn etwa ein Journalist wie José Rubén Zamora jahrelang in Haft saß und Lucas García nach Hause geht.

Lucas García wurde auch im Falle des Verschwindenlassens des 14jährigen Marco Antonio Molina Theissen angeklagt. Das Urteil wurde schon 2024 annulliert. Worum ging es?

Marco Antonio war der Bruder von Emma Theissen, die als Kurierin für den in der Illegalität tätigen Jugendverband der Kommunistischen Partei tätig war. Nach ihrer Verhaftung konnte sie fliehen. Ein Tag später wurde ihr Bruder festgenommen und tauchte nie wieder auf. Durch die Öffentlichkeitsarbeit der Familie ist der Fall sehr bekannt. Wie gesagt: Es ist ein gefährlicher Präzedenzfall und schlecht für weitere Verfahren, wenn in diesen Fällen schwerster Verbrechen gegen die Menschheit Straffreiheit gewährt wird.

Nery Rodenas ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Menschenrechtsbüros des Erzbistums von Guatemala

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.07.2026, Seite 3, Ausland

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