Sechsundsechzig Zeilen
Von
Dieses Gedicht ist
friedlich wie ein
Regenwurm, harmlos
wie ein Feuerstein,
bescheiden wie der
Morgentau im Gras.
Das Gedicht nötigt
niemanden zu irgend-
etwas, schon gar nicht
mit Geld. Dieses
Gedicht erwartet
keine Zustimmung
und setzt kein Wort
auf den Index. Es tippt
nicht mit sechsfingriger
Hand Schwachsinn in
die Tastatur. In diesem
Gedicht brennen keine
Bücher, keine Kranken-
häuser werden gesprengt,
keine Brunnen vergiftet,
keine Landstriche mit
weißem Phosphor ver-
seucht. Dieses Gedicht
löst keine ferngesteuerten
Tötungen aus. Hier wird
kein Knopf gedrückt, um
eine Hochzeitsgesellschaft
in die Luft zu jagen. In
dieser Zeile wird niemand
auf der Flucht erschossen,
kein Leib wird von Granaten
zerfetzt, kein Genital wird
verstümmelt, keine Hand
abgehackt, kein Schädel
zertrümmert. Hier wird
keine Munition gehortet,
keine Mine gelegt, kein
Krieg erklärt und auch
kein unerklärter Krieg
begonnen. Kein Mensch
wird geopfert, kein Hund
erschlagen, keine Katze
ertränkt. Niemand wird
zum Hass erzogen, mit
Liebesentzug bedroht
oder einfach auf die
Straße gesetzt.
Diese Verse sind
frei von Asbest, Mikro-
plastik und radioaktiver
Strahlung. Kein saurer
Regen fällt, keine
Gletscher schmelzen,
kein Korallenriff stirbt.
In diesem Gedicht
geht kein Kind
hungrig schlafen.
Dieses Gedicht ist
friedlich wie ein
Regenwurm, harm-
los wie ein Feuerstein,
bescheiden wie der
Morgentau im Gras
und hört hier
einfach auf.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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