- → Ausland
Mahnwache für Mumia
Todesurteil für US-Bürgerrechtler am 3. Juli 1982: Aktivisten fordern Freilassung und Gedenktag
Die Absage der für Sonnabend in Philadelphia geplanten Jubiläumsparade zur Kampagne »America 250« wegen der extremen Hitzewelle erfüllte die Kritiker der Jubelfeiern mit Genugtuung. Schließlich sollte die Parade in der Stadt stattfinden, in der die Unabhängigkeitserklärung unterzeichnet wurde. Indigene, Afroamerikaner, Puertoricaner und weitere Angehörige der lateinamerikanischen Diaspora in den USA stehen für das »andere Amerika« – für sie ist der 4. Juli kein Tag zum Feiern. Ebenso wenig für die über zwei Millionen Häftlinge im US-Gefängnissystem und politischen Gefangenen wie den Bürgerrechtler und ehemaligen Black-Panther-Aktivisten Mumia Abu-Jamal. Zu seiner Unterstützung fand am Montag und Dienstag letzter Woche eine 24-stündige Mahnwache an der Gedenkstätte des Octavius-Catto-Denkmals vor dem Rathaus von Philadelphia statt. Der Afroamerikaner Octavius V. Catto (1839–1871) war ein Vorkämpfer der schwarzen Freiheitsbewegung in Philadelphia, der von weißen Rassisten erschossen wurde.
Es ist also ein historischer Ort, an dem ein Bündnis der Solidaritätsbewegung die prekäre Lage Abu-Jamals wieder ins Bewusstsein brachte und der Forderung an das Stadtparlament Nachdruck verlieh, den 3. Juli künftig offiziell zum »Mumia Liberation Day« zu erklären. Am 3. Juli 1982 wurde der Radiojournalist, der sieben Monate zuvor durch Polizeigewalt schwer verletzt und verhaftet worden war, nach einem kurzen Prozess unter dem für Militante der »Black Panther Party« obligatorischen Vorwurf des »Polizistenmordes« zum Tode verurteilt.
Gabriel Bryant, Sprecher der örtlichen Unterstützergruppe, hatte dazu aufgerufen, sich dem Protest anzuschließen, »um auf Mumias kritische Gesundheitssituation sowie die weitverbreitete Misshandlung älterer Häftlinge in den Gefängnissen Pennsylvanias aufmerksam zu machen«. Nach 44 Jahren Haft »müssen wir Mumia endlich nach Hause bringen«, betonte Bryant.
In ihren Redebeiträgen auf der Kundgebung erklärten Mitglieder des Bündnisses angesichts der »seit über vier Jahrzehnten andauernden Debatten« über den Fall, dass Abu-Jamals Verurteilung nur durch polizeiliche Manipulationen, Voreingenommenheit der Justiz sowie die öffentliche Vorverurteilung möglich gewesen sei. Terri Maurer-Carter, seit den 1990er Jahren Zeugin der Verteidigung und Gerichtsstenographin im Prozess von 1982, berichtete, dass Richter Albert Sabo in einer Pause gesagt habe, er werde der Anklage helfen, den »Nigger« auf dem elektrischen Stuhl »zu grillen«. Ihre Aussage im Berufungsverfahren sei jedoch ignoriert worden.
Zwar wurde Abu-Jamals Todesurteil 2011 in lebenslange Haftstrafe umgewandelt, doch das Bündnis kritisiert, dass eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung ausgeschlossen wurde und das dem »langsamem Tod« gleichkomme. Menschenrechtsorganisationen hätten stets die schlechte medizinische Versorgung Abu-Jamals und seine Haftbedingungen angeprangert, insbesondere die fast drei Jahrzehnte andauernde Isolierung im Todestrakt. Das Bündnis forderte die Abgeordneten des Stadtparlaments auf, »diese Bedenken öffentlich zu teilen und zu einem erneuten Dialog über die historische Rolle der Todesstrafe in Philadelphia beizutragen«.
Nach den Reden und in der Nacht wechselten sich Musik-, Poetry- und Gesangsbeiträge mit Lesungen aus Abu-Jamals reichhaltigem Werk von Büchern, Essays und Kolumnen ab. Zitiert wurde aus seinem 1995 erschienenen Buch »Aus der Todeszelle« der Essay »Welche Bedeutung hat der 4. Juli für einen Gefangenen?« Darin kommt der Freiheitskämpfer Frederick Douglass zu Wort, der die Feiern zum 4. Juli im Jahr 1852 wegen der Sklaverei als »Schwindel«, die vielgerühmte Freiheit als »lästerliche Ausschweifung« und den Nationalstolz der USA als »aufgeblasene Eitelkeit« brandmarkte. Douglass schloss mit den Worten, weltweit gebe es »nicht eine Nation, die entsetzlicherer und blutigerer Taten schuldig« sei als die Vereinigten Staaten.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 2,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
