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Aus: Ausgabe vom 07.03.2024, Seite 8 / Abgeschrieben

Netzwerk gegen Todesstrafe fordert Freiheit für Julian Assange und Mumia Abu-Jamal

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Kundgebung für die Freiheit von Julian Assange vor der britischen Botschaft (Rom, 20.2.2024)

Das bundesweite Netzwerk gegen die Todesstrafe wies am Mittwoch auf Parallelen in den Fällen von Julian Assange und Mumia Abu-Jamal hin und forderte die Freiheit beider inhaftierter Journalisten:

Nun hat es laut internationaler Presse mit enormer Verspätung endlich auch Bundeskanzler Olaf Scholz gesagt: »Ich bin der Meinung, dass es schon gut wäre, wenn die britischen Gerichte ihm [Julian Assange] den notwendigen Schutz gewähren, weil er ja doch mit Verfolgung in den USA rechnen muss, angesichts der Tatsache, dass er amerikanische Staatsgeheimnisse verraten hat« (…) Wir halten fest: Was immer man sonst von Bundeskanzler Olaf Scholz hält, hier hat er einmal das Richtige getan. Zu wünschen wäre, dass sich auch Außenministerin Annalena Baerbock, andere Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundestags und andere Politiker*innen und sonstige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens der BRD so klar zu Julian Assange äußern. Dasselbe wünschen wir uns für den seit über 40 Jahren eingekerkerten afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal, denn auch er hat sich im Verlauf seiner gesamten journalistischen Karriere vor und nach seiner Verhaftung dem Verrat von Staatsgeheimnissen – staatliche Korruption, Polizeibrutalität bis hin zum Mord, ethnische und Klassenunterdrückung in den USA und vieles mehr – gewidmet.

Es handelt sich bei ihm um einen Vorgängerfall zu dem Julian Assanges. Mumia Abu-Jamal sitzt jetzt das 43. Jahr in Haft, aber nicht etwa, weil ihm ein Verbrechen nachgewiesen worden wäre, sondern weil das Verfahren gegen den kritischen Journalisten laut Amnesty International »durchzogen von politischen Interessen« war und »den internationalen Mindeststandards zur Sicherung fairer Verfahren nicht genügte«. Nichts anderes erwartet dort auch Assange.

Mumia Abu-Jamal hat in seiner langen Haftzeit viele verschiedene Unschuldsbeweise vorlegen können. Außerdem hat seine Verteidigung zahlreiche Rechtsbrüche im Verfahren belegt (…) Der fast 70 Jahre alte Gefangene leidet inzwischen gesundheitlich stark unter den Haftbedingungen. 2016 wurde ein altersbedingter Diabetes (Typ II) bei ihm festgestellt. Bis heute bekommt er keine adäquate Ernährung. Die Herztherapie, die er 2021 nach einer Operation mit zwei Bypässen verschrieben bekam, wurde bis heute nicht durchgeführt. (…)

Mumia Abu-Jamal überlebte 29 Jahre Isolationshaft, die nach Definition der UN Folter darstellt, wenn sie gegen einen Gefangenen länger als 15 Tage praktiziert wird. Er hatte bei seiner Inhaftierung 1981 im Alter von 27 Jahren eine gute Gesundheit. Davon kann inzwischen keine Rede mehr sein. Julian Assange ist nicht nur bedeutend älter als Mumia bei seinem Haftantritt. Gesundheitlich und juristisch hat er in den USA ähnliche Herausforderungen zu erwarten. Nach fünf Jahren strenger Untersuchungshaft wirft diese Behandlung ein bezeichnendes Licht auf den Stand der Pressefreiheit in den USA, aber auch in Europa, wo (jetzt nicht mehr so) lautes Schweigen von Regierungsvertreterinnen und -vertretern seinen Fall begleitet. Vage Versprechen, er könne die zu erwartende Haft in Australien absitzen, sagen nichts über die Dauer der Untersuchungshaft und des Verfahrens aus. Aus Erfahrung wissen wir, dass sich das über Jahrzehnte hinziehen kann. Eine Auslieferung Assanges käme wie bei Abu-Jamal der Todesstrafe unter anderem Namen gleich.

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