Wer hier eskaliert
Spannungen zwischen Ukraine und Belarus
Der ukrainische Präsident Wolodimir Selenskij schaukelt seit Wochen die Spannungen seines Landes mit dem nördlichen Nachbarn Belarus hoch. Der belarussische Staatschef Alexander Lukaschenko versucht seinerseits fast schon verzweifelt zu deeskalieren.
Letzter Streitpunkt waren angebliche Signalverstärker auf Masten in Belarus, die laut Selenskij Russland genutzt haben soll, um seine Drohnen zu lenken. Bewiesen war das bisher nicht, aber Lukaschenko hat dieses ukrainische Narrativ jetzt indirekt bestätigt, indem er die Abschaltung dieser Relaisstationen auf belarussischem Gebiet angeordnet hat. Kaum hatte Selenskij diese seine Forderung erfüllt bekommen, stellte er die nächste: Belarus solle auch die Asphaltierung von Straßen entlang seiner südlichen Staatsgrenze – die durch die noch heute für ihre Unwegsamkeit berüchtigten Pripjatsümpfe verläuft – einstellen, weil sie für eine hypothetische russische Offensive von Norden genutzt werden könnten.
Der ukrainische Präsident verfährt nach einer Taktik, die einem aus der Geschichte nur allzu bekannt vorkommt: Genauso hatte Nazideutschland der Tschechoslowakei und Polen 1938 und 1939 ein Ultimatum nach dem anderen gestellt, um den Druck ständig aufrechtzuerhalten und die eigene ohnehin geplante Aggression nach außen zu rechtfertigen. Selenskij scheint sich sicher zu sein, dass er für seine politisch hochriskante Eskalationspolitik gegenüber Belarus stille Rückendeckung bei seinen westlichen Sponsoren genießt, vielleicht sogar von ihnen dazu angestiftet wurde.
Die dahinterliegende Kalkulation ist nicht schwer zu erschließen: Wer Belarus in den Krieg hineinzieht, aus dem sich Alexander Lukaschenko bisher herausgehalten hat, so gut es im Rahmen seiner Verpflichtungen durch den Unionsvertrag mit Russland ging, hofft, in Belarus den 2020 verpassten Regimewechsel wieder auf die Tagesordnung setzen zu können. Daher die Antwort Lukaschenkos, jede Aktualisierung des Konflikts nach Möglichkeit zu vermeiden und keine Destabilisierung zuzulassen.
Der eigentliche Elefant im Raum ist aber die Frage, was Russland täte, wenn sein Alliierter Belarus von der Ukraine aus angegriffen würde. Dem Buchstaben der Verträge nach wäre dies eine Aggression gegen das Gebiet des Unionsstaates, die Russland zu allen Reaktionen einschließlich eines Atomschlags berechtigen würde. Will Selenskij das wirklich riskieren, in der stillen Hoffnung, dass Moskau diesen Schritt letztlich doch nicht gehen und sich damit als Papiertiger entpuppen würde? Das wäre aus Sicht westlicher Strategen ein wichtiges Signal, um die Glaubwürdigkeit der zuletzt regelmäßig geäußerten russischen Atomdrohungen gegen die europäischen NATO-Staaten auszutesten. Und wenn dieses Experiment fehlschlüge und Russland nuklear antworten würde: Es wäre immer noch ein Atomschlag, der nicht gegen NATO-Gebiet erfolgte. Wie praktisch aus westlicher Sicht. Und wie dreckig gegenüber den Ukrainerinnen und Ukrainern, die »wir« angeblich in der »europäischen Familie« begrüßen wollen.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
