Rotlicht: Beutelsbacher Konsens
Herausgefordert von linken Lehramtsstudenten haben sich seit Anfang der 1970er Jahre Politologen und ihre Didaktiker gefragt, was aus einer Jugend werden soll, die von bald fertig ausgebildeten progressiven Lehrern unterrichtet würde. Denn diese Pädagogen böten keine Gewähr für Unterricht nach der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Linke Thesen im Unterricht wurden auch vor 50 Jahren bildungspolitisch als Propaganda angesehen, die Vermittlung staatsbürgerlicher Grundlagen hingegen als Wertekunde.
Als Konsequenz hat 1976 eine Tagung der baden-württembergischen Landeszentrale für politische Bildung eine bis heute einflussreiche Stellungnahme verfasst, die nach dem Tagungsort Beutelsbach östlich von Stuttgart Beutelsbacher Konsens genannt wird. Formal bindend ist sie nicht, ihre Bedeutung als »Grundgesetz der politischen Bildung« ist reine Konvention.
Die Ausformulierung der Diskussionsergebnisse entstammt einem Tagungsbericht des Politologen Hans-Georg Wehling. Darin werden drei Elemente herausgearbeitet: Zunächst sollen Schüler nicht »überwältigt« werden mit einer Meinung, die sie an selbständigem Denken hindern könne. Das ist selbstverständlich absurd, denn Schüler übernehmen eine Meinung ja nicht, weil der Lehrer sie vorträgt, sondern, wenn sie ihnen aus irgendwelchen Gründen einleuchtet. Eine Ansicht lässt sich plausibel darstellen, nicht aber aufzwingen. Denkbar ist immerhin genauso, dass der unbeliebte oder langweilige Politiklehrer Schüler mit seinen Vorstellungen abstößt. Man kennt dies von vielen Wissensgebieten, die Jugendlichen dadurch verleidet werden, dass sie verpflichtender Schulstoff sind.
Als nächstes wird eingefordert, dass der Politikunterricht gesellschaftliche Kontroversen abbilden soll. Lehrer sollen also auch die Argumente der jeweiligen Gegenseite einbinden. Diese Forderung zielt direkt auf linke Lehrer, die auch rechte Argumente gegen ihre eigene Überzeugung unterrichten sollen. Die umgekehrte Forderung, dass ein strammer Unionslehrer auch Argumente für die Sinnhaftigkeit einer klassenlosen Gesellschaft vorträgt, hat es bisher nicht gegeben. Kontroversität wird schließlich in erster Linie dem politischen System gerecht, das zur Relativierung jedweder Einstellung aufruft und dadurch Vorteile in der Weise hat, dass ein »Kann man so sehen oder aber auch so sehen« jede grundsätzliche Kritik mit Verweis auf mögliche Einwände von vornherein abwürgt.
Zuletzt soll der Schüler in die Lage versetzt werden, sich in seiner Stellung im Sozialgefüge zu reflektieren und politischen Einfluss zu nehmen. Und zwar genau den politischen Einfluss, der ihm staatlicherseits zugewiesen wird. Mitmachen im Schülerparlament gilt als legitim, sich auf eine Straße zu setzen, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen, wird als Terrorismus gewertet.
Aktuell bedienen sich rechte Parteien, insbesondere die AfD, des Beutelsbacher Konsenses als Argumentationshilfe gegen Lehrer, die etwas ihnen nicht Genehmes geäußert haben. Dabei wird in Verkennung von dessen Inhalt eine Neutralitätspflicht abgeleitet, die es so im Originaltext nicht gibt. Auch Siegfried Schiele, als damaliger Vorsitzender der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg Organisator der Beutelsbacher Tagung, hält es für absurd, dass rechte Parteien sich mit ihrer Abweichung von Verfassungsrechten auf einen verfassungsrechtlich relevanten Grundsatz beziehen. Bei Schieles Forderung nach einem verfassungsrechtlichen Fundament, auf dem der Konsens dann funktioniert, wird aber auch deutlich: Neutral kann Politikunterricht ohnehin nie sein, weil er durch Inhalt und Methodik immer im Sinne seiner Veranstalter Schüler auf die Funktionsweise der bürgerlichen Gesellschaft einschwört.
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