Nickelmine in Guatemala wieder in Betrieb
Arbeit geht trotz Protesten Indigener wegen Umweltschäden und sozialer Folgen weiter
Proteste und brutale Übergriffe von Militärs hatten sie weit über die Grenzen Guatemalas bekannt gemacht: Die Nickelmine im Landkreis El Estor im Departamento Izabal im Nordosten des Landes ist unter dem neuen Namen »Fénix Nickel« wieder in Betrieb. Nach Berichten der guatemaltekischen Zeitung Prensa Libre wurden bereits im Mai 1.200 Tonnen Nickel gefördert und nach Taiwan exportiert. Im Juni will man die Förderkapazitäten wieder komplett hochfahren und die Anzahl der Arbeiter von aktuell 1.400 auf 1.800 erhöhen.
Am Donnerstag haben sich indigene Autoritäten der Maya-Q'eqchi', die in den Landkreisen den Großteil der Bevölkerung stellen, gegen den Weiterbetrieb ausgesprochen. Die Gemeindeautoritäten aus den Landkreisen El Estor in Izabal und Panzós aus dem Nachbardepartamento Alta Verapaz forderten Präsident Bernardo Arévalo auf, Maßnahmen vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (IACHR) zu ergreifen. Die IACHR hatte zuletzt zugunsten von klagenden Anwohnern entschieden. Von den indigenen Autoritäten wird vor Verletzungen der kollektiven Rechte, erneuten Drohungen sowie sozialen und Umweltauswirkungen durch die Wiederaufnahme des Betriebes gewarnt.
Seit Jahren steht die Nickelmine in der Kritik. Bei Protesten von Anwohnern kam es immer wieder zu Toten, mehrfach wurde der Ausnahmezustand in der Region erlassen, und Militär- und Polizeieinheiten wurden gegen die Bevölkerung eingesetzt. Im März 2022 geriet die Mine international in die Schlagzeilen, weil ein 65köpfiges internationales Journalistenteam Recherchen veröffentlicht hatte, nach denen das Unternehmen Umweltschäden vertuscht habe. Den Journalisten waren damals von der Hackergruppe »Guacamaya« Dokumente und E-Mails des Unternehmens zugespielt worden, die diese von unabhängigen Experten auswerten ließen.
Ursächlich für die vorübergehende Einstellung der Arbeit waren dann aber US-Sanktionen. An der Betreiberfirma der Mine, der Solway Investment Group (SIG) mit Sitz in der Schweiz, soll auch russisches Kapital beteiligt gewesen sein, weswegen gegen das Unternehmen Sanktionen der USA im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine verhängt wurden. Ein Jahr später wurden die Sanktionen aber wieder aufgehoben, schrieb Prensa Comunitaria am 19. Mai. Die SIG gründete die Fénix Nickel Company LLC., die die beiden bisherigen Tochterfirmen Compañía Guatemalteca de Níquel und Pronico ersetzte. Die neue Tochterfirma wurde unter die Verwaltung einer Holdinggesellschaft mit Sitz in den USA gestellt. Laut Prensa Comunitaria wollten die USA mit diesen Maßnahmen verhindern, dass sie im Rennen um den strategischen Rohstoff Nickel gegen die Volksrepublik China ins Hintertreffen geraten. Daher wurden in den vergangenen Jahren »große Investitionen getätigt, die mit der Wiederaufnahme der Förderung Gestalt annahmen«, schrieb das Blatt.
Die Wiederaufnahme des Betriebes erfolgte trotz des eingangs erwähnten Urteils der IACHR. Die IACHR hatte Ende 2023 einer Klage der Gemeinde Agua Caliente Lote 9, dass die Bergbautätigkeit ohne die vorgeschriebene Befragung indigener Völker begonnen hatte, recht gegeben und dem Dorf ein 13,53 Quadratkilometer großes Areal zugesprochen, für die der guatemaltekische Staat damals innerhalb von sechs Monaten verbindliche Landtitel ausstellen sollte. Das Unternehmen hatte im Dezember 2023 erklärt, es habe »in den letzten zwölf Monaten weitreichende Reformen durchgeführt, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu verbessern«.
In diesem Kontext ist wohl die Ankündigung des Unternehmens zu sehen, eine Zertifizierung der Initiative für verantwortungsvollen Bergbau (IRMA) zu beantragen, laut Prensa Libre »einer der anspruchsvollsten internationalen Standards für die Rohstoffindustrie«. Die Zeitung sieht in der angestrebten Zertifizierung einen »Strategiewechsel (…), um das internationale Image wiederherzustellen«. Offenbar spekuliert die Unternehmensleitung darauf, mit dem Zertifizierungsprozess Urteile zugunsten der Anwohner zu umgehen. Dieser soll sich aber über Jahre hinziehen, mit der Wiederaufnahme der Arbeit wurden erst mal vollendete Tatsachen geschaffen.
Hinweis: In einer ersten Version hieß es, die in der Region lebende indigene Bevölkerung seien die Ixil. Es sind aber die Maya-Q'eqchi'. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. (jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 2,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
