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Unirektor klammert sich an die Macht
Guatemala: Um die Neubesetzung einer Hochschulleitung sind Proteste entbrannt
Konflikte um die Führung einer Universität haben in den meisten Staaten keine landesweite Bedeutung. Anders in Guatemala, denn die öffentliche San-Carlos-Universität (USAC) ist außergewöhnlich mächtig. Sie verfügt nicht nur über die verfassungsrechtliche Garantie eines Budgets in Höhe von fünf Prozent des Staatshaushalts, sie ernennt auch einen der fünf Verfassungsrichter und stellt den Vorsitz der Kommission, die die Kandidaten für das Amt des Generalstaatsanwalts auswählt. Ferner hat die USAC Stimmrecht in verschiedenen Gremien, in denen Haushalts- und Budgetfragen beschlossen werden, sowie einen Sitz im obersten Gremium der Zentralbank. Am Sonntag haben Tausende Menschen gegen den De-facto-Direktor der Hochschule, Walter Mazariegos, demonstriert. Im April war der konservative Mazariegos als Rektor wiedergewählt worden, allerdings waren bei der Abstimmung Wahlleute des oppositionellen Kandidaten Rudolfo Chang ausgeschlossen worden.
Ihre Stellung macht die USAC bereits seit Jahren zu einem zentralen Schauplatz der Auseinandersetzung mit dem sogenannten Pakt der Korrupten in Guatemala. Dieser Pakt, eine Allianz aus meist rechten Politikern, Unternehmern, den Oligarchenfamilien und der organisierten Kriminalität, hat seit etwa 2014 systematisch die Staatsorgane und die Justiz unterwandert und die fragile Demokratie des Landes an den Rand des Zusammenbruchs gebracht.
Mit dem überraschenden Wahlsieg des Sozialdemokraten Bernardo Arévalo, der dem Pakt und der Korruption den Kampf angesagt hatte, spitzte sich die Auseinandersetzung 2023 zu. Nachdem die Versuche, die Wahl zu annullieren, am Widerstand breiter Bevölkerungsschichten gescheitert waren, bemühte sich der Pakt, der Generalstaatsanwaltschaft und Verfassungsgericht kontrollierte, Arévalos Politik in allen Bereichen zu torpedieren. Dies gelang weitgehend, grundlegende Veränderungen konnte die Regierung bisher nicht durchsetzen.
Im Mai wurden Verfassungsgericht und Generalstaatsanwalt neu ernannt. Vor allem das Ende der Amtszeit der Generalstaatsanwältin Consuelo Porras – sie steht für die Korruption im Land wie keine zweite – war mit Spannung erwartet worden und wurde ausgelassen gefeiert. Ob aber die Neubesetzung die erhoffte Veränderung bringt, ist fraglich. Zumindest beim Verfassungsgericht sprechen jüngste Entscheidungen dagegen. Am 8. Juni setzten alle fünf Verfassungsrichter zwei einstweilige Verfügungen untergeordneter Gerichte außer Kraft, die Mazariegos untersagt hatten, sein Amt als Rektor der USAC anzutreten.
In der Bevölkerung hat Arévalo zunehmend einen schweren Stand. Nach Umfragen aus dem ersten Halbjahr 2026 bewertet nur noch rund ein Drittel der Befragten seine Regierungsarbeit als positiv, der aktuell schlechteste Wert Mittelamerikas und einer der niedrigsten auf dem Kontinent. Landarbeiterorganisationen haben Anfang Mai sogar mit einer einstweiligen Verfügung versucht, die Umsetzung eines Anfang 2024 unterzeichneten Agrarabkommens zu erzwingen. Im sozialen Bereich hat die Regierung zwar zu den Jahresbeginnen 2025 und 2026 Gehaltserhöhungen angeordnet, der Mindestlohn liegt aber deutlich unter den Zielvorgaben. Aktuell protestieren Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Viel Zeit bleibt Arévalo nicht mehr. Bereits im Juni kommenden Jahres wird neu gewählt, im Januar 2028 endet seine Amtszeit. Die zweite Hälfte einer Legislatur gilt in Guatemala als zu spät für große Veränderungen. Mehrere rechte, neoliberale Kandidaten haben sich bereits in Stellung gebracht. Aus der Partei Semilla (Samen) von Arévalo, die durch die Angriffe des Paktes der Korrupten ihren Status verlor, ging im vergangenen Jahr Raíces (Wurzeln) hervor. Diese hat zwar nach eigenen Angaben die notwendigen Unterschriften für eine Kandidatur zusammen, bisher ist aber kein Bewerber bekannt – Arévalo darf nicht mehr antreten. Links von Raíces stehen die aus der gleichnamigen Guerilla hervorgegangene URNG, die indigene Partei Winaq und Dignidad (Würde), die Nachfolgeorganisation der nach den Wahlen 2023 aufgelösten Bewegung für die Befreiung der Völker MLP. Sie werden vermutlich jeweils eigenständig kandidieren.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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