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Revival der Berufsverbote in Baden-Württemberg

Foto: Klaus Rose/IMAGO
Demonstration gegen Berufsverbote am 2. Februar 1980 in Stuttgart

Die »Initiativgruppe gegen Radikalenerlass und Berufsverbote Baden-Württemberg« verhält sich in einer Erklärung vom Donnerstag zum Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU in Baden-Württemberg:

Der neue Koalitionsvertrag für die baden-württembergische Landesregierung enthält – von der Öffentlichkeit kaum beachtet – auch Ankündigungen eines Revivals der Berufsverbote gegen politisch Linke, vergleichbar mit dem »Radikalenbeschluss« und dem »Schiess-Erlass« vor über 50 Jahren. Die Initiativgruppe stellt hierzu fest:

2024 schlug der damalige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag und heutige Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Oliver Hildenbrand, erstmals vor, ähnlich wie in Brandenburg einen »Verfassungstreuecheck« mit »Regelabfrage« einzuführen, beginnend mit dem Polizeidienst. Ministerpräsident Kretschmann folgte dem nicht und hatte 2022 in einer ARD-Dokumentation erklärt: »Einen Radikalenerlass wie damals brauchen wir sicher nicht.« Mit der Regierung Özdemir/Hagel soll es nun offenbar anders kommen.

(…) Jetzt steht im Koalitionsvertrag: »Verfassungstreue: Wir werden Polizei, Justiz und Landtag noch besser vor Verfassungsfeinden schützen. Als zusätzlichen Baustein im Auswahl- und Einstellungsverfahren werden wir künftig für diese sensiblen Bereiche eine standardmäßige Abfrage beim Verfassungsschutz vornehmen.« (…)

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Anders als 1972/73, als kein Gesetz geändert wurde, wird nun verkündet: »Wir wollen die Resilienz unseres Staates und seiner Institutionen gegen Gefährdungen unserer freiheitlichen Ordnung weiter stärken. Zu diesem Zwecke werden wir sowohl die Landesverfassung als auch einfache Gesetze wie das Verfassungsgerichtshofgesetz, den aktuellen Gegebenheiten anpassen.« Dies stellt einen Türoffner dar – auch für Grundrechts- und Verfassungseinschränkungen. Die entscheidende Rolle und Definitionsmacht soll laut Koalitionsvertrag – trotz unsäglicher Verwicklungen zum Beispiel in den »NSU«-Skandal – der Inlandsgeheimdienst behalten: »Das Landesamt für Verfassungsschutz ist unser Frühwarnsystem für verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen. Wir werden das Amt angesichts der vielfältigen Bedrohungen, denen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ausgesetzt ist, stärken.«

Die Ausweitung von Gesinnungsüberprüfungen kann für den gesamten Landesdienst – also Lehrerinnen und Lehrer, Erziehung, Hochschulen, Gesundheit, Kliniken sowie für alle bereits Beschäftigten – im Laufe eines Gesetzgebungsverfahrens oder anschließend jederzeit erfolgen. Aus »Gleichbehandungsgründen« würde dies wohl in kurzer Zeit nachgeschoben. Steigender Militarisierung sind alle Bereiche längst unterworfen. (…)

Im Koalitionsvertrag wird betont, Baden-Württemberg stehe »für eine offene und vielfältige Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Herkunft, Glaube, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität frei, sicher und respektiert leben können.« (…)

Die Initiativgruppe gegen Radikalenerlass und Berufsverbote Baden-Württemberg fordert von Landesregierung und Landtag die Zusage des vorigen Ministerpräsidenten einzuhalten: Keine neuen Radikalengesetze und Berufsverbote!

Ebenso bestehen wir auf Rehabilitierung und Entschädigung der von Berufsverbot Betroffenen, entsprechend den Ergebnissen der vom Land 2018 eingeleiteten und 2022 veröffentlichten, vom Landtag bisher aber nicht zur Kenntnis genommenen, 684seitigen Studie der Universität Heidelberg.

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.05.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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