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WHO zeichnet Kuba für Status als Land ohne Mutter-Kind-HIV-Übertragung aus

Foto: REUTERS/Jim Bourg
Mutter mit ihrem Kind in Havanna (7.8.2018)

Der Präsident Kubas, Miguel Díaz-Canel Bermúdez, informierte am Mittwoch darüber, dass das Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für seinen Status als Land ohne Mutter-Kind-HIV-Übertragung ausgezeichnet wurde:

Die Weltgesundheitsorganisation hat Kuba für die Aufrechterhaltung seines historischen Status als Land ohne Mutter-Kind-Übertragung von HIV und Syphilis ausgezeichnet. Diese Anerkennung, die von Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus überreicht wurde, bekräftigt eine außergewöhnliche Leistung im Bereich der öffentlichen Gesundheitspflege. Kuba, das 2015 als erste Nation der Welt diesen Meilenstein erreichte, beweist weiterhin, dass universelle Gesundheitsversorgung, festes politisches Engagement und solide medizinische Grundversorgung grundlegende Säulen für den Schutz schwangerer Frauen und ihrer Kinder sind. Mit diesem Ergebnis gehört das Land weiterhin zu der Gruppe von etwa zwanzig Nationen und Territorien, die die Eliminierung dieser Krankheiten bei Neugeborenen garantieren – eine Leistung, die durch jahrzehntelanges Engagement unserer Gesundheitsfachkräfte inmitten der schlimmsten Wirtschaftsblockade, die je eine Nation erlitten hat, erreicht wurde. Ich frage mich immer, wieviel mehr wir für unser Volk und für die Welt tun könnten, wenn uns nicht die Schlinge der genozidalen Blockade um den Hals läge.

Familien und Freunde der als »Ulm 5« bekannten Palästina-Aktivisten, die derzeit in Stuttgart-Stammheim wegen ihrer militanten Attacke auf eine Ulmer Niederlassung des israelischen Rüstungsunternehmens Elbit vor Gericht stehen, informierten am Dienstag über eine neue Schikane gegen die Angeklagten:

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Gestern hat das Landgericht Stuttgart in einer überraschenden Wendung die Dauer des »Ulm 5«-Prozesses fast verdreifacht und zusätzlich zu den ursprünglich angekündigten 16 Verhandlungstagen weitere 28 Termine angesetzt, wodurch sich die Tortur über achteinhalb Monate bis Januar 2027 hinzieht.

Ein Prozess von über acht Monaten ist völlig unverhältnismäßig, da viele Tatsachen unbestritten sind: Die Angeklagten filmten sich selbst und warteten darauf, verhaftet zu werden. Obwohl Polizei und Staatsanwaltschaft kaum Ermittlungsarbeit zu leisten hatten, weigerte sich der Staatsanwalt, seine grundlegende Aufgabe zu erfüllen, nämlich sowohl entlastende als auch belastende Beweise zu prüfen. Trotz Anträgen der Verteidigung weigerte er sich, die Rolle von Elbit Systems Deutschland beim Völkermord in Gaza zu untersuchen. Und dennoch begann das Gericht erst vier Monate nach Abschluss der Ermittlungen mit dem Prozess. (…) In Deutschland ist Untersuchungshaft selten, und die Regelgrenze liegt bei sechs Monaten. Sollte die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt den Prozess bis Januar 2027 verlängern, werden die fünf Freunde 18 Monate in Untersuchungshaft verbracht haben – einige davon in 23-stündiger Einzelhaft. (…)

»Im März haben wir unsere Befürchtung geäußert, dass den ›Ulm 5‹ ein Schauprozess bevorstehen könnte. Während der Verhandlung am 11. Mai bezeichnete ein Verteidiger das Verfahren ebenfalls als solchen – als Schauprozess«, sagt Mimi Tatlow-Golden, Mutter des Mitangeklagten Daniel. »Anstatt Rechtsverstöße zu beheben, greifen die Gerichte nun zu einem weiteren Machtkampf und versuchen, die Verteidigung, die Angeklagten und die Familien einzuschüchtern, indem sie drohen, diesen Prozess über mehr als acht Monate hinzuziehen. (…) Wir fordern erneut eine internationale Prozessbeobachtung, um sicherzustellen, dass die verfassungsmäßigen und Menschenrechte der ›Ulm 5‹ gewahrt werden.« (…)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.05.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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