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27.05.2026
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Doppelmoral in Brüssel
Kallas will die EU auf die Kuba-Politik der USA einschwören und fordert Havanna zu Wirtschaftsreformen auf
Doppelmoral gehört in der Europäischen Union zur Staatsräson. Der Tradition folgend hat die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Kaja Kallas, nun auch die von den Vereinten Nationen und zahlreichen Staaten verurteilten mörderischen Folgen der US-Blockade gegen Kuba geleugnet. Während demokratische Abgeordnete des US-Kongresses von der Regierung von Donald Trump kürzlich die sofortige Beendigung der Energieblockade forderten, da diese »zu einem Anstieg der Kindersterblichkeitsrate, der Gefahr einer Hungersnot und einer Verschlechterung der Lebensbedingungen kubanischer Bürger geführt hat«, erklärte Kallas vergangenen Mittwoch vor dem Europäischen Parlament, die Versorgungskrise sei »das Ergebnis jahrzehntelanger struktureller wirtschaftlicher Fehlschläge, falscher Politik, der Auswirkungen fortbestehender Einschränkungen sowie externer Maßnahmen«. Kubas Außenminister Bruno Rodríguez protestierte am Montag gegen die verharmlosende Darstellung.
Statt die US-Blockade zu verurteilen, hatte die Chefin der EU-Diplomatie im Plenum des Europäischen Parlaments in Strasbourg Havanna dazu aufgefordert, das »unversöhnliche Kontrollsystem über die Wirtschaft« zu beenden und sich für »Privatinitiativen, Investitionen, Unternehmergeist und wirtschaftliche Modernisierung« zu öffnen. »Heute ist eine ausgehandelte Reform vorzuziehen«, damit das Land »morgen nicht zusammenbricht«, fügte Kallas hinzu – und übernahm damit ähnliche Formulierungen von US-Außenminister Marco Rubio. In derselben Rede erklärte sie, dass »humanitäre Hilfe die Krise in Kuba nicht lösen wird, sondern lediglich das unmittelbare menschliche Leid lindern« könne. Die exilkubanische Vereinigung »Ciudadanía y Libertad« verbreitete dazu einen Videoclip, in dem Kallas versichert, sie stimme denen zu, die erklärten, dass »der Kommunismus niemals funktioniert«. Die EU-Vertreterin habe zudem angekündigt, dass das Abkommen über politischen Dialog und die Zusammenarbeit der EU mit Kuba überprüft würden, frohlockte das Contraportal CiberCuba. Systemgegner hätten die Kallas-Aussagen laut dem Portal »als direkte Bestätigung ihrer Lobbyarbeit« bei den EU-Institutionen »gefeiert«.
Rodríguez kritisierte am Montag, dass die Europäische Union nicht anerkenne, dass in erster Linie die von den USA verhängte kollektive Bestrafung ursächlich für die derzeit schwierige Situation sei. Zu nennen seien die Verschärfung der Sanktionen, das Ölembargo und die permanenten militärischen Drohungen. Er wies zudem darauf hin, dass Kallas weder Besorgnis noch Unterstützung für die zahlreichen europäischen Unternehmen und Bürger zum Ausdruck gebracht habe, die durch die extraterritorialen US-Maßnahmen bedroht und geschädigt würden. Angesichts des erklärten Ziels Washingtons, Kubas Wirtschaft zu strangulieren, um einen Regime-Change herbeizuführen, hätten die Äußerungen von »mangelnder Objektivität und einem ausgeprägten Doppelstandard« gezeugt, so Rodríguez.
Mit Unterstützung rechter Fraktionen versucht Kallas bereits seit Monaten, die Kuba-Politik der EU auf US-Kurs zu trimmen. »Sie haben von Kuba ebenso wenig Ahnung wie von Diplomatie«, hatte der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die PARTEI) ihr deshalb schon vor einem Jahr vorgeworfen. »Warum sollte ich ausgerechnet mit Ihnen über Kuba sprechen? Mehr Erkenntnisgewinn verspreche ich mir von einem Gespräch mit meinem Hamster über schwarze Löcher in Zwerggalaxien«, fügte der Politiker hinzu.
Schwerer als die satirische Kritik von Sonneborn an Kallas wiegt indes der Vorwurf, dass sie gegen die seit November 1996 geltende Verordnung 2271/96 des Europäischen Rats verstößt. Darin ist klar definiert, dass die US-Blockade und ihre extraterritoriale Wirkung illegal sind und von der EU nicht anerkannt werden. Die Verordnung ist verbindlich und gilt in jedem EU-Mitgliedstaat, auch ohne dass die einzelnen Länder dazu noch nationale Gesetze erlassen müssten. Der Artikel fünf der Verordnung verbietet es in der EU ansässigen Personen und Unternehmen – und wohl auch hochrangigen EU-Politikern –, Anweisungen oder Forderungen von US-Stellen, die auf den illegalen Blockadegesetzen beruhen, nachzukommen. Artikel neun verpflichtet jeden Mitgliedstaat der EU, bei einer Zuwiderhandlung gegen Vorschriften der Verordnung Sanktionen festzulegen. Diese »müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein«, heißt es in der Regelung.
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