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21.05.2026
- → Betrieb & Gewerkschaft
Urteil wegen Bruchbuden
Frankreich: Lohnabhängige siegen vor Gericht
In Deutschland werden Mietrechtsstreitigkeiten in aller Regel zugunsten des Eigentums, das heißt zugunsten des Vermieters entschieden. Besonders krasse Fälle, wenn Schrottimmobilien an Lohnabhängige vermietet werden, kommen gar nicht erst vor Gericht. Kurz hinter der französisch-deutschen Grenze hat ein Fall gezeigt, dass es auch anders geht. Le Republicain Lorrain, die lothringische Monopolzeitung, berichtete Anfang Mai: Das »tribunal correctionnel«, das Strafgericht im französischen Epinal (Vogesen) habe Anfang Mai ein drakonisches Urteil gefällt, was weithin Vermieter von Abbruchwohnungen abschrecken soll.
Der Geschäftsführer von drei Wohnungsgesellschaften hatte 14 alleinerziehende Mütter von 2017 bis 2025 bei unzumutbaren Bedingungen untergebracht: in feuchten, schimmeligen Appartements, mit brüchigen Fußböden, unsicheren Treppen, fehlendem Geländer und elektrischen Leitungen ohne Isolierung. Dazu hatte er 173.517 Euro unterschlagen – mittels falscher Erklärung der CAF (französische Sozialversicherung) vorenthalten. Er wurde zu drei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt und zu einer Geldstrafe von 150.000 Euro. Außerdem wurde ihm verboten, innerhalb der nächsten zehn Jahre eine Gesellschaft zu führen und innerhalb der kommenden 15 Jahre eine Immobilie zu kaufen oder zu vermieten. Gegen die drei betreffenden Wohnungsgesellschaften verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro, verbunden mit dem Entzug der drei Gebäude in Epinal, Neuve-Grange und Gilbert-Grandval als Tatwerkzeuge. 18.000 Euro von den Konten der Wohnungsgesellschaften wurden beschlagnahmt sowie ein viertes Wohnhaus im Wert von 150.000 Euro als »Nutzen aus der Straftat«.
Der in den 50ern stehende Verurteilte hatte zuvor Anzeige gegen protestierende Hausbesetzer erstattet. Die Präfektur hat in Konsequenz des Urteils die Gebäude vorübergehend wegen »Gesundheitsgefährdung« geschlossen. Doch der Kampf geht weiter. Denn der Verurteilte hat angekündigt, in Berufung zu gehen.
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