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22.05.2026
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Palästina-Solidarität »extremistisch«
Bewaffneter Widerstand unzulässig: Verwaltungsgericht Köln lehnt Antrag gegen »Extremismus«-Einstufung des Vereins »Jüdische Stimme« ab
Der deutsche Inlandsgeheimdienst darf den Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« (JS) vorläufig nun doch als »gesichert extremistisch« einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag des Vereins ab, wie es am Mittwoch nachmittag mitteilte. Das Gericht sieht demnach hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Verein gegen den Staat Israel »hetze« und »völkerverständigungswidrige Bestrebungen« verfolge. Verwiesen wird zur Begründung auf Beiträge der JS in sozialen Medien, laut denen gegen eine Völkermord begehende Besatzungsmacht auch bewaffneter Widerstand zulässig sei – ein in Resolutionen der UN-Generalversammlung oder den Genfer Konventionen verbrieftes Recht.
Der Verfassungsschutz hatte den Verein im Juli 2024 als »extremistische« Bestrebung eingestuft. Erst Ende April hatte das Verwaltungsgericht Berlin dem deutschen Inlandsgeheimdienst vorläufig untersagt, den Menschenrechtsverein, der sich in seinen Statuten für Völkerverständigung und eine gerechte Friedenslösung zwischen Israel und Palästina einsetzt, in seinem Bericht für das Jahr 2024 entsprechend zu bezeichnen. In dem Verfahren in Berlin ging es jedoch um die Bezeichnung als »extremistisch« im veröffentlichten Verfassungsschutzbericht, aber nicht um die Einstufung als solche. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Ob der Verein juristische Schritte einlegen wird, sei noch nicht entschieden, erklärt Wieland Hoban, Vorsitzender der JS, am Donnerstag gegenüber jW.
»Es ist schon bemerkenswert, wie sehr der Staat darauf beharrt, eine jüdische Organisation derart zu verfolgen«, erklärte Tair Borchardt, Vorstandsmitglied der JS, in einer Mitteilung des Vereins vom Donnerstag: »Während die AfD nicht als gesichert extremistisch bezeichnet werden darf – und sich ihre Prüfung über viele Jahre zog –, müssen wir als Jüd:innen weiterhin gegen diese Verfolgung ankämpfen – das zeigt noch einmal sehr deutlich, wo die staatlichen Interessen liegen.« Die Repressionen gegen den jüdischen Verein reihten sich ein in »jahrelange Schikanen, bei denen uns mehrmals das Konto rechtswidrig gekündigt wurde«, so Borchardt weiter. Im März 2024 hatte die Berliner Sparkasse ohne vorherige Rücksprache das Konto des Vereins gekündigt und die Übermittlung einer Liste mit Namen und Anschriften aller Mitglieder des jüdischen Vereins gefordert.
»Wir sind nicht völlig überrascht«, sagte Iris Hefets, Sprecherin der Jüdischen Stimme, am Donnerstag. Es sei »trotzdem interessant, wie das Kölner Gericht seinem Berliner Pendant derart widerspricht, wenn beiden Gerichten die gleichen Beweismittel und Erwiderungen vorliegen«. Beide Verfahren seien demnach von denselben Rechtsanwaltskanzleien auf ähnliche Weise und mit denselben Argumenten begleitet worden, so Hefets weiter. Von »Unterstellungen und Insinuierungen« spricht auch der JS-Vorsitzende Hoban. Dass das Verwaltungsgericht Berlin die Beweislast noch »für unzureichend befunden« hatte und das VG Köln dazu nun diametral anders entschied, »sagt etwas aus über die Willkür und die Widersprüche der sogenannten Staatsräson, wo Instagram-Posts zu Unterstützungshandlungen für bewaffneten Widerstand stilisiert werden – als würden wir die Hamas steuern«. Die neue Wendung, so Hoban weiter, zeige, »dass die AfD hierzulande salonfähiger ist als die Jüdische Stimme«.
JS-Vorständin Borchardt setzt die Kölner Entscheidung in den breiteren Kontext der zunehmenden Repressionen gegen Gruppen und Personen, die für die Rechte der Menschen in Palästina kämpfen. »In dem verzweifelten staatlichen Versuch, die gesamte palästinasolidarische Bewegung als antisemitisch zu brandmarken und die deutsche Unterstützung von Israels Verbrechen zu rechtfertigen, ist die bloße Existenz der Jüdischen Stimme ein Dorn im Auge der Staatsräson«, so Borchardt am Donnerstag. Währenddessen gehe »der Völkermord in Palästina und nun auch im Libanon weiter – mit deutschen Waffen«.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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