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22.05.2026
Staat gegen Solidaritätsbewegung

Palästina-Solidarität »extremistisch«

Bewaffneter Widerstand unzulässig: Verwaltungsgericht Köln lehnt Antrag gegen »Extremismus«-Einstufung des Vereins »Jüdische Stimme« ab

Von Jakob Reimann
Der deutsche Inlandsgeheimdienst darf den Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« (JS) vorläufig nun doch als »gesichert extremistisch« einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag des Vereins ab, wie es am Mittwoch nachmittag mitteilte. Das Gericht sieht demnach hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Verein gegen den Staat Israel »hetze« und »völkerverständigungswidrige Bestrebungen« verfolge. Verwiesen wird...

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