-
21.05.2026
- → Inland
NSU-»Helfer« frei
Wohlleben hat Haftstrafe verbüßt
Ralf Wohlleben ist wieder auf freiem Fuß. Der ehemalige NPD-Funktionär, der im Juli 2018 als »Helfer« der faschistischen Terrorgruppe NSU wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden war, wurde am Mittwoch nach der vollständigen Verbüßung der Strafe aus dem Gefängnis Burg in Sachsen-Anhalt entlassen. Entsprechende Medienberichte bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Ein Großteil der Haftstrafe Wohllebens war zum Zeitpunkt seiner Verurteilung bereits durch die mehrjährige Untersuchungshaft verbüßt. Die Reststrafe saß er nach der endgültigen Bestätigung des Urteils seit 2023 ab.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wurde für den aus Jena stammenden Wohlleben eine sogenannte Führungsaufsicht angeordnet, das heißt, ihm werden Auflagen etwa in Form einer Meldepflicht gemacht. Daraus ergibt sich, dass die Behörden es nicht für ausgeschlossen halten, dass Wohlleben erneut Straftaten begeht. Während des NSU-Prozesses in München hatte sich die rechte Szene immer wieder mit Wohlleben solidarisiert. »Es ist davon auszugehen, dass Wohlleben in der Neonazi-Szene mit offenen Armen empfangen wird und dort erneut eine relevante Rolle einnehmen wird«, sagte am Mittwoch die Thüringer Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss (Die Linke).
Der inzwischen 51 Jahre alte Wohlleben hat den Ermittlungen zufolge dem NSU-»Trio« im Frühjahr 2000 die Tatwaffe, mit der in den folgenden Jahren neun Morde begangen wurden, zugeführt. In den 90er Jahren war Wohlleben eine führende Figur im sogenannten Thüringer Heimatschutz, wo auch Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe aktiv waren, bevor sie 1998 untertauchten. Die Neonaziorganisation hatte etwa 150 Mitglieder, von denen mehrere Dutzend V-Leute des Verfassungsschutzes gewesen sein sollen. Der Hauptorganisator, Tino Brandt, war ebenfalls V-Mann. Nach Wohllebens Festnahme im Zusammenhang mit den NSU-Ermittlungen war 2012 bekanntgeworden, dass auch er 1999 »angesprochen«, aber angeblich nicht angeworben worden war.
Mit der Entlassung Wohllebens verbüßt im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie nur noch Beate Zschäpe eine Haftstrafe.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 2,3
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
