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21.05.2026
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Warum reicht das Gewaltschutzgesetz nicht?
Die Novelle geht in die richtige Richtung, aber Täterarbeit und Fußfessel sind keine Allheilmittel, sagt Sibylle Schreiber
Ende April kam es im sächsischen Neustadt zu einem mutmaßlichen Femizid: Ein Mann soll seine ehemalige Lebensgefährtin und sich selbst erschossen haben. Auch eine anwesende Sozialpädagogin erlag wenig später ihren Verletzungen. Mehr Ressourcen für Beratungsstellen und Frauenhäuser sind derweil nicht in Sicht. Was genau wird denn das neue Gewaltschutzgesetz vom 8. Mai ändern?
Erstens können Familiengerichte künftig in Hochrisikofällen eine sogenannte Fußfessel anordnen, um Kontaktverbote wirksamer durchzusetzen. Nähert sich ein Täter einer betroffenen Person trotz Verbots, werden die Person und die Polizei automatisch alarmiert. Zweitens können Gerichte Täter zur Teilnahme an Gewaltpräventions- und sozialen Trainingskursen verpflichten. Außerdem wird der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht, und Familiengerichte können künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen. Das sind Schritte in die richtige Richtung. Doch weder die Fußfessel noch die Täterarbeit allein werden Femizide in nennenswertem Umfang verhindern.
Warum reichen diese Maßnahmen nicht aus?
Bisher lassen sich gewalttätige Männer durch Strafandrohungen nicht beeindrucken und von Tötungen abhalten. Die Täterarbeit setzt zusätzlich auf einen Veränderungsansatz. Das ist grundsätzlich richtig und wichtig. Für beide Maßnahmen ist aber ein zivilrechtliches Eilverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz die Voraussetzung. Nur etwa 12 Prozent der Frauenhausbewohnerinnen stellen überhaupt einen solchen Antrag. Das zeigt, wie weit das Gesetz an der Lebenswirklichkeit vieler Betroffener vorbeigeht.
Was es statt dessen bräuchte, ist ein bundesweit einheitliches Hochrisikomanagement mit standardisierten Gefährdungsanalysetools, interdisziplinären Fallkonferenzen unter Einbeziehung von Frauenhäusern und Beratungsstellen sowie eine grundlegende Reform des Familienrechts. Die Fußfessel ist kein Allheilmittel. In Spanien, das gerne als Vorbild genannt wird, gibt es zum Beispiel auch spezialisierte Gewaltschutzgerichte und eine einheitliche Gefährdungsanalyse. Wer das spanische Modell zitiert, muss es auch vollständig meinen.
Eine rechtliche oder finanzielle Verbesserung der Gewalthilfe ist nicht abzusehen, eher Verschlechterungen. Was wird das konkret für die Betroffenen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewaltschutzhilfe bedeuten?
Dazu eine Antwort aus unserer Umfrage unter Frauenhausmitarbeitern: »Wir sind schon sehr lange unterfinanziert und wurden in den letzten Jahren mehrfach gekürzt, was personellen Notstand verursacht hat.« Das sind leider keine Ausnahmen, sondern ist Alltag in vielen Einrichtungen. Mehr als 12.000 Frauenhausplätze fehlen aktuell in Deutschland und häusliche Gewalt steigt jedes Jahr weiter an. Betroffene fliehen aus der Gewaltbeziehung und finden dann keinen Platz, weil keiner frei ist, weil Personal fehlt oder weil die Einrichtung nicht barrierefrei ist.
Sie fordern unter anderem ein umfassendes Gesamtkonzept für den Gewaltschutz und Reformen im Familienrecht. Sehen Sie realistische Umsetzungsperspektiven in den kommenden Jahren? Oder wird gerade eher ein politischer Abwehrkampf geführt, damit Erreichtes nicht wieder eingestampft wird?
Beides trifft zu. Auf der einen Seite gibt es aktuell tatsächlich Bewegung. Bundesjustizministerin Hubig hat vor wenigen Tagen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auf den ersten Blick unsere langjährige Kernforderung aufgreift: Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht. Wir prüfen diesen Entwurf gerade sorgfältig und werden fristgerecht eine ausführliche Stellungnahme einreichen. Auch der Bundesrat hat im März 2026 eine Entschließung verabschiedet, die ein ganzheitliches Konzept und eine bessere Verzahnung von Gewaltschutz und Kindschaftsrecht fordert. Das ist politisch ein wichtiges Signal.
Auf der anderen Seite: Ja, es ist auch Abwehrkampf. Kürzungen, wie gerade bei unserem eigenen Projekt »Unterschiedlich und doch stark: Intersektionalität im Frauenhaus begegnen« erlebt, zeigen, dass hart erkämpfte Fortschritte nicht selbstverständlich sind. Und jedes Mal, wenn geschlechtsspezifische Gewalt wieder mit Zuwanderung verknüpft wird, lenkt das von wirksamen Lösungen ab.
Sibylle Schreiber ist Geschäftsführerin des Frauenhauskoordinierung e. V.
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