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Prozessauftakt gegen »Ulm 5«

Kommunikation erschwert

Stuttgart: Prozess gegen palästinasolidarische Aktivisten gestartet. Neutralität des Gerichts bezweifelt

Foto: Ignacio Rosaslanda/jW
Die Angeklagten der »Ulm 5« wurden wie Schwerverbrecher vorgeführt (Stuttgart, 27.4.2026)

Fast der gesamte Besucherraum stand auf und applaudierte, als Daniel, Crow, Leandra, Zo und Vi in den Saal geführt wurden. In Handschellen, aber mit einem Lächeln, setzten sie sich in den mit schusssicherem Glas abgetrennten Kasten. Am Montag begann der Prozess gegen die als »Ulm 5« bekannte Gruppe. Die fünf Aktivisten sind wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129 angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, im September 2025 in eine Produktionshalle des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems in Ulm eingedrungen zu sein und einen Sachschaden von rund einer Million Euro verursacht zu haben. Der größte Waffenhersteller Israels, der laut eigenen Angaben 80 Prozent der Drohnen des israelischen Militärs produziert, war in Großbritannien schon mehrfach Ziel ähnlicher Aktionen.

Obwohl sie sich widerstandslos festnehmen ließen, nahm die Staatsanwaltschaft eine Fluchtgefahr an und steckte die »Ulm 5« in U-Haft. Diese überschreitet nicht nur bereits die gesetzlich zulässige Höchstdauer von sechs Monaten, sondern war auch schikanös: Seltene Treffen mit Angehörigen wurden von der Polizei überwacht und aufgenommen, wie die Mutter einer der angeklagten Personen im Saal erzählte. Ein Angeklagter sei sogar 23 Stunden am Tag in Einzelhaft gehalten worden, was laut einem UN-Abkommen als Folter gilt.

Die erhöhten Sicherheitsvorkehrungen spüren auch die 70 zugelassenen Pressevertreter und Besucher beim Prozessauftakt. Der Zuschauerbereich ist mit Sicherheitsglas vom Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts direkt am Hochsicherheitsgefängnis Stammheim getrennt – es ist der am besten gesicherte der Bundesrepublik.

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Gleich zu Beginn meldete sich der Rechtsanwalt Benjamin Düsberg mit einem Antrag zu Wort, der die Sitzordnung beanstandete. Alle Mandanten hätten das Recht, zu jedem Zeitpunkt des Prozesses mit ihrer Verteidigung in Kontakt zu treten. Dies sei aber bei der Sitzordnung nicht gewährleistet, weil die Angeklagten im Glaskasten sitzen und die Anwälte vor ihnen im Sitzungssaal, so Düsberg. Später monierte er gegenüber jW auch, dass die technische Anlage zur Kommunikation mit den Angeklagten nicht richtig funktioniert habe. Daraufhin stellte einer der Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter. Diese entschieden, dass keine Anträge angenommen werden, bis die Anklage verlesen wurde. Anschließend verließen die Verteidiger den Saal – der Prozess wurde für zwei Stunden unterbrochen.

Vor dem Gerichtssaal kritisierten die Anwälte der Angeklagten den Prozess. In Fällen mit einem ähnlich hohen Sachschaden, etwa einer Sabotageaktion der »Letzten Generation« auf Sylt, seien die Angeklagten nicht in U-Haft gesteckt worden und ihre Fälle seien vor normalen Amtsgerichten verhandelt worden. Angehörige beklagten außerdem, dass selbst die zur faschistischen Terrorgruppe NSU gehörende Beate Zschäpe im Gegensatz zu den »Ulm 5« keine Handschellen tragen musste.

Der erste Verhandlungstag endete dann sehr schnell. Noch bevor die Angeklagten hereingeführt wurden, hatten sich ihre Verteidiger in den Glaskasten gesetzt – sie würden auf ihr Recht auf einen Sitzplatz verzichten, um ihren Mandanten einen fairen Prozess zu ermöglichen, teilten sie mit. Doch die Vorsitzende Richterin lehnte ab und vertagte die Verhandlung auf den nächsten Sitzungstag am 11. Mai.

Erst dann wird wohl die Anklage verlesen und das von der Staatsanwaltschaft angestrebte Strafmaß bekanntgegeben. Auch das Plädoyer der Verteidigung, die die von ihren Mandanten begangene Sachbeschädigung nicht nur als »gerechtfertigt«, sondern angesichts des durch Israel mit Elbit-Waffen durchgeführten Genozids sogar als »geboten« verstanden sehen will, könnte am 11. Mai gehalten werden. Und der Befangenheitsantrag gegen die Richter könnte dann entschieden werden. Rechtsanwalt Düsberg begründete diesen gegenüber jW damit, dass die Richterin »im Vorfeld jede Kommunikation mit der Verteidigung verweigert habe«, während sie mit der Staatsanwaltschaft »munter kommuniziert« habe.

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.04.2026, Seite 4, Inland

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