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Juristenvereinigung ECCHR zum Tod des letzten mutmaßlichen Lumumba-Mörders

Foto: Lasse Olsson/TT/IMAGO
Kämpfer für Souveränität, Emanzipation und das Selbstbestimmungsrecht der Völker: Patrice Lumumba

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) erklärte am Montag, dass der Tod des letzten mutmaßlich in die Ermordung des Premierministers der Republik Kongo, Patrice Lumumba, verwickelten belgischen Diplomaten die Forderungen nach Wahrheit und Gerechtigkeit nicht beendet:

Das Anwaltsteam der Familie Lumumba wurde über den Tod von Étienne Davignon informiert, einem ehemaligen belgischen Diplomaten und hohen Staatsbeamten, der angeblich an der Entführung und Ermordung von Patrice Émery Lumumba beteiligt war. Dieser Tod beendet das vor mehr als 15 Jahren eingeleitete Gerichtsverfahren, das auf eine Strafanzeige wegen der Ermordung von Patrice Lumumba, Maurice Mpolo und Joseph Okito zurückging. Es ist daher zutiefst bedauerlich, dass der Familie Lumumba ein strafrechtliches Urteil in diesem Fall verwehrt bleibt. Diese verfahrensrechtliche Entwicklung darf jedoch nicht die historische Bedeutung der Entwicklungen der letzten Jahre überschatten. Nach mehr als 15 Jahren juristischen Kampfes erreichten die Familie Lumumba und ihr Anwaltsteam eine beispiellose Anklage – die erste in Belgien und Europa, die sich mit der strafrechtlichen Verantwortung für ein im kolonialen Kontext begangenes politisches Verbrechen befasste. (…)

»Davignons Tod kann Belgiens rechtliche Verantwortung für die Ermordung von Patrice Lumumba nicht auslöschen. Eine Zivilklage gegen den belgischen Staat muss es ermöglichen, die Wahrheit festzustellen und Gerechtigkeit walten zu lassen. Mit dieser historischen Anklage haben die Brüsseler Gerichte den Grundstein für diese neue Phase gelegt – ein wichtiger Präzedenzfall für die Gerechtigkeit in Bezug auf europäische Kolonialverbrechen«, erklärt Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des Europäischen Zentrums für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) und Rechtsberater der Familie Lumumba. (…)

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Der Zusammenschluss Decolonize Berlin e. V. informierte am Dienstag darüber, dass im Bundestag der offene Brief »Der Bund hat die Pflicht zur Kolonialismuserinnerung« übergeben wurde. Er war von 78 Vereinen sowie über 450 Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur und Forschung unterzeichnet worden:

Mit der Übergabe machten die Unterzeichner*innen deutlich: Die Erinnerung an koloniales Unrecht darf nicht länger nur von zivilgesellschaftlichen Akteuren projektbasiert angestoßen und umgesetzt werden. Der Bund muss seiner historischen Verantwortung gerecht werden und Kolonialismuserinnerung dauerhaft, strukturell und finanziell verankern. Die Unterzeichner*innen fordern vom Bund unter anderem ausreichende Mittel für Kolonialismuserinnerung, dauerhafte und adäquate Förderstrukturen, die Finanzierung von Lern- und Gedenkorten sowie die umgehende Entwicklung eines zentralen Lern- und Erinnerungsortes zu kolonialem Unrecht – unter verbindlicher Einbindung der betroffenen Communitys.

Dazu Manuela Bauche, Historikerin und bei Decolonize Berlin engagiert: »Gestern haben wir deutlich gemacht, dass koloniales Unrecht kein Randthema der Erinnerungskultur sein darf. Kolonialismus bedeutete die vom deutschen Staat ausgegangene, systematische Entrechtung von (Millionen) Menschen auf dem afrikanischen Kontinent, in Asien und im Pazifik. Er bedeutete sowohl alltägliche Gewalt als auch Massenverbrechen und wirkt bis heute in globalen Strukturen ökonomischer Ungleichheit sowie in Rassismus fort. Dem Bund kommt die politische und historische Verantwortung zu, für die Auseinandersetzung mit diesem staatlichen Unrecht Mittel zur Verfügung zu stellen.«

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.05.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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