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08.05.2026
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Der Teufelskreis
Verfassungsänderungen gegen die AfD
Das Elend der Zeit und ihrer Diagnostiker besteht darin, dass sie die Gegenwart nicht auf den Begriff zu bringen vermögen. An die Stelle positiver Bestimmungen treten Abgrenzungen von einem Davor. Der nun auch schon wieder seit rund 15 Jahren umherwabernde Terminus »Postdemokratie« ist so eine Floskel und erfasst dennoch einen Vorgang, dem nicht ernsthaft zu widersprechen ist: Postdemokratie beschreibt den offensichtlich eingetretenen Zustand, dass bei formaler Wahrung der tradierten Prozedere der Wahlen und der Regierungswechsel, der parlamentarischen Beratungen und Beschlüsse weitgehend gleichgültig geworden ist, wer gewählt wird, weil die maßgeblichen Entscheidungen ohnehin längst woanders getroffen werden. Abgeordnete einer plural aufgefächerten Einheitspartei beugen sich angeblichen Sachzwängen in äußerlich unveränderten, aber ausgehöhlten Institutionen des Parlamentarismus, wofür Angela Merkel die ehrlich entlarvende Formel gefunden hatte, sie wolle eine »marktkonforme Demokratie«.
Solche »postdemokratischen« Gesellschaften zeichnet aus, dass sie sich trotz oder gerade wegen einer rasant wachsenden sozialen Ungleichheit als klassenlos beschreiben. Übersetzt in den Jargon des politischen Betriebs heißt das, die Parteien des »demokratischen Spektrums« repräsentieren die »Mitte« der Gesellschaft. Eine Mitte allerdings, die nichts ist als statistischer Brei, ein ideologisches Konstrukt, dem keine gesellschaftliche Wahrheit entspricht und das schon länger nicht mehr blendet. Hier kommt die AfD ins Spiel. Parteien ihres Schlages setzen an die Stelle der »Mitte« das (völkisch definierte) »Volk«, das allein sie angemessen zu vertreten fähig und willens seien. Der Aufstieg der AfD bringt die Postdemokratie mit ihren eingespielten Prozedere so langsam an ihre Grenzen oder treibt sie vielmehr auf die nächste Stufe.
Noch bevor sich der neue hat konstituieren können, hat jetzt der alte Landtag von Rheinland-Pfalz auf Initiative von CDU/SPD/Grünen eine Verfassungsänderung beschlossen, wonach für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses künftig 25 Prozent und nicht mehr wie zuvor 20 Prozent der Landtagsabgeordneten stimmen müssen. Die Maßnahme richtet sich explizit gegen die AfD, der mit der Einrichtung solcher Ausschüsse Missbrauch und Lähmung des politischen Betriebs unterstellt wird. Vergleichbares geschah wenige Wochen zuvor im Landesparlament zu Sachsen-Anhalt. Dort ging es, wiederum mit Blick auf eine erwartbar erstarkende AfD, um die Besetzung des Landesverfassungsgerichts, die Wahl des Landtagspräsidenten und die Kündigung von Staatsverträgen.
Man mag finden, dass der reaktionäre Neoliberalismus der AfD noch weitaus unappetitlicher sein wird als der progressive Neoliberalismus der anderen. Die ergriffenen Maßnahmen wirken indes wie die Verzweiflungstat von Ohnmächtigen. Die Rechte wird bekämpft mit der rechtlich nicht zu beanstandenden Einschränkung parlamentarischer Rechte, was diese Rechte, die sich schon jetzt als Opfer inszeniert, weiter stärken wird. Der Teufelskreis einer beschädigten liberalen Demokratie, die nicht mehr viel anzubieten hat.
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