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Aus: Ausgabe vom 06.03.2026, Seite 4 / Inland
Sachsen-Anhalt

Die nächste Gelegenheit

Sachsen-Anhalt: »Parlamentsreform« mit Blick auf eine Regierungsübernahme der AfD
Von Kristian Stemmler
Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt.jpg
Eine ganz große Koalition will den befürchteten künftigen Einfluss der AfD in Sachsen-Anhalt beschneiden

In Sachsen-Anhalt laufen sechs Monate vor der Landtagswahl, bei der die AfD mit großem Abstand zur stärksten Kraft werden könnte, die Vorbereitungen auf eine mögliche Regierungsübernahme der Rechtsaußenpartei. Eine ganz große Koalition von CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei hat sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt, der mit einer Reihe von Maßnahmen »die Demokratie« gegen Angriffe wappnen soll. Diese »Parlamentsreform«, die am Donnerstag erstmals im Magdeburger Landtag debattiert wurde, dürfte allerdings die üblichen Nebenwirkungen dieser Sorte Einhegungspolitik mit sich bringen: Sie gibt der AfD die nächste goldene Gelegenheit, sich als Gegensatz und Opfer eines »Kartells der Altparteien« zu inszenieren.

Selbstverständlich ließ sich die AfD-Fraktion nicht zweimal bitten, diesen Elfmeter zu verwandeln. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Tobias Rausch, der in der Affäre um Vetternwirtschaft bei der Partei unter Druck steht, verwies in der Debatte auf die Spitzenposition der AfD in den Umfragen, in denen sie bei etwa 40 Prozent liegt. »Hier von einer Reform zum Schutz der Demokratie zu sprechen, kommt einer Verhöhnung des Bürgerwillens gleich«, erklärte er und warf der CDU vor, nach der Landtagswahl mit SPD und Linken koalieren zu wollen. Jede Stimme für die CDU sei »eine Stimme für linke Politik«.

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Guido Kosmehl, verwies darauf, dass es auch ein Gespräch mit der AfD-Fraktion gegeben habe. Sie habe aber »keinen einzigen eigenen Vorschlag gemacht«. Andreas Schumann, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, erklärte, die Neuregelungen seien eine Antwort »auf Erfahrungen mit Machtmissbrauch, mit Blockaden und mit Unsicherheiten bei Abstimmungen und Wahlvorgängen«. Sein Kollege von der SPD, Falko Grube, ergänzte, man garantiere den Bürgern »eine funktionierende Republik«.

Stefan Gebhardt, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Die Linke, sagte: »Wir schützen demokratische Institutionen und Einrichtungen vor möglichen antidemokratischen Angriffen.« Er bedankte sich für die konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen. Der Spiegel zitierte Gebhardt am Donnerstag mit den Worten, die Reform sei ein »starkes« Gesetz: »Und das ist ein hoffnungsvolles Zeichen für die Zukunft.«

Es lässt sich unschwer erkennen, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen auf die AfD gemünzt sind, auch wenn die Partei nicht erwähnt wird. So wird die Wahl eines Landtagspräsidenten neu geregelt. Nach wie vor soll die stärkste Fraktion – das dürfte dann die der AfD sein – beim ersten Wahlgang das Vorschlagsrecht haben. Im zweiten sollen aber künftig auch andere Fraktionen Vorschläge machen dürfen. Neu geregelt wird auch die Wahl der Richter am Landesverfassungsgericht durch den Landtag. Scheitert die Wahl neuer Richter an einer fehlenden Zweidrittelmehrheit, darf das Gericht Kandidaten vorschlagen. Für deren Wahl reicht dann eine absolute Mehrheit. Auch die für den Fall einer Regierungsübernahme durch die AfD angestrebte Kündigung der Medienstaatsverträge soll die »Parlamentsreform« verhindern. Ein solcher Schritt bedarf künftig der Zustimmung des Landtags. Zudem wird der Bestand der Landeszentrale für politische Bildung gesetzlich abgesichert.

Unter dem Eindruck der Affäre um Vetternwirtschaft bei der AfD ist der Gesetzentwurf noch um weitere Änderungen ergänzt worden. Künftig sollen Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten angeben müssen, ob sie mit einem Mitglied des Parlaments verwandt oder verschwägert sind. Ziel ist es, sogenannte Überkreuzbeschäftigungen zu verhindern, dass also Abgeordnete Familienangehörige anderer Abgeordneter bei sich anstellen.

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