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Aus: Ausgabe vom 07.02.2026, Seite 4 / Inland
Sondervermögen für Klimaschutz

Grüne beklagen Wortbruch

Riegierung soll Gelder aus dem Sondervermögen für Klimaschutz »zweckentfremdet« haben. Verfassungsbeschwerden würden »ausgelotet«
Von Kristian Stemmler
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Mit Geldern des Sondervermögens für Klimaschutz gefördert: Die PCK-Ölraffinerie in Schwedt

An der mit Milliardensummen forcierten Aufrüstung der Bundesrepublik haben Bündnis 90/Die Grünen nichts auszusetzen. Laut Berichten vom Freitag kündigte die Grünen-Fraktion im Bundestag nun – mitten im Wahlkampf vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg, wo die Grünen den Regierungschef stellen wollen – trotzdem an, Verfassungsbeschwerden gegen den Haushalt 2025 prüfen zu wollen.

SPD und Union hätten Milliarden aus dem Sondervermögen für Klimaschutz und Infrastruktur »zweckentfremdet und damit gegen das Grundgesetz verstoßen«, beanstandete Fraktionsvize Andreas Audretsch. Dies hätten zwei Rechtsgutachten ergeben, die die Fraktionspitze in Auftrag gegeben hatte und deren Ergebnisse sie am Donnerstag präsentierte.

Erbost ist die Grünen-Fraktion offenbar, weil sich die Regierung nicht an den vor knapp einem Jahr ausgehandelten »Deal« hält. Das Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro war die Bedingung der Fraktion dafür, dass sie im März 2025 die Lockerung der sogenannten Schuldenbremse durchwinkte, mit der die unbegrenzte Aufrüstung erst möglich wurde. Die erforderliche Grundgesetzänderung war im März 2025 noch schnell im »alten« Bundestag durchgezogen worden. Im amtierenden Bundestag hätte es auch mit den Grünen nicht mehr für die benötigte Zweidrittelmehrheit gereicht.

Mit Blick auf die Gutachten erklärte Audretsch, jetzt sei klar, dass »Milliarden, die in Infrastruktur und Klimaschutz hätten fließen sollen«, im Konsum und in »fossiler Vergangenheit« gelandet seien. Das werde seine Fraktion nicht akzeptieren. Man werde die Gutachten nutzen, »um nun gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und allen, denen die Zukunft und unser Planet am Herzen liegt, Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe auszuloten und voranzutreiben«. Der Grünen-Haushaltspolitiker Sebastian Schäfer kritisierte zudem, das Sondervermögen werde an vielen Stellen genutzt, um Haushaltslöcher zu schließen.

Die Gutachten, aus denen Spiegel am Freitag zitierte, stammen von der Hamburger Kanzlei Günther und von Henning Tappe, Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Trier. Beide kommen demnach zu dem Schluss, dass der Haushalt für 2025 gegen die Grundgesetzänderung vom März 2025 verstoßen könnte. Der neue Grundgesetzartikel 143h, auf den die Grünen bestanden hatten, sieht »zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro« vor.

Ein Verstoß gegen die Vorgaben dieses Artikels lasse sich sehr gut herleiten, heißt es laut Spiegel im Gutachten der Kanzlei Günther. Tappe beziffere die Ausgaben, die »möglicherweise verfassungswidrig« aus dem Sondervermögen finanziert wurden, auf rund 2,355 Milliarden Euro. So seien Betriebskostenzuschüsse für Krankenhäuser und Flüssigerdgasterminals aus dem Topf gezahlt worden, auch sei der Betrieb der Erdölraffinerie in Schwedt finanziert worden – eine fossile Subvention, die einem der Ziele des Sondervermögens entgegenstehe.

Der Grünen-Kovorsitzende Felix Banaszak erklärte am Freitag im »Frühstart« von RTL/N-TV, er bereue die Zustimmung zu unbegrenzten Schulden fürs Militär nicht. Man habe dem Versprechen der Regierung vertraut, dass Geld auch »in die Zukunft« investiert würde, »dass die Bahn demnächst wieder pünktlicher fährt« oder neue Wirtschaftskraft entstehe. Wie die Regierung etwa die ins Grundgesetz hineingeschriebene Mindestinvestitionsquote umgehe, das habe »fast kriminelle Energie«, sagte Banaszak.

In der Augsburger Allgemeinen mahnte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge unterdessen die Reform der Schuldenbremse an, die ebenfalls im März 2025 vereinbart worden war. »Da bewegt sich nichts, soweit wir erkennen können«, sagte sie. Im September hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zum Thema die Arbeit aufgenommen. Sie soll Vorschläge erarbeiten, wie der Bund zum einen dauerhafte Handlungsspielräume für Investitionen bekommt, zum anderen aber die Zinslast für aufgenommene Kredite begrenzt bleibt. Vor allem die SPD setzt sich schon lange für eine Reform der Schuldenbremse ein. In der Union gibt es dagegen Zweifel an dem Vorhaben.

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