-
16.04.2026
- → Inland
Geheimdienst streicht Kategorie
Der Verfassungsschutz schafft den Bereich »Delegitimierung des Staates« ab. Die Bespitzelung wird aber fortgesetzt
Wer ein »Verfassungsfeind« ist und wer nicht, definiert hierzulande bekanntlich der sogenannte Verfassungsschutz aus eigener Machtvollkommenheit. Wie willkürlich er dabei vorgeht, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), über die dpa am Dienstag berichtete. Demnach hat der Inlandsgeheimdienst die im Jahr 2021 eingeführte Kategorie »Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates« ersatzlos gestrichen. Anlass für die Einführung waren die Proteste gegen die Coronamaßnahmen. Juristen kritisierten die neue Kategorie damals scharf. Sie könne dazu genutzt werden, legitime Kritik an der Regierung als »verfassungsfeindliche Agitation« abzustempeln.
Zur Begründung für die Streichung erklärte das BfV jetzt, der »Phänomenbereich« sei »vor dem Hintergrund einer dynamischen Lageentwicklung eingerichtet« worden, habe in folgenden Jahren aber an Bedeutung verloren. Entsprechende Inhalte auf der Website des BfV seien bereits entfernt worden. Im nächsten Verfassungsschutzbericht werde der »Phänomenbereich« nicht mehr aufgeführt. Das heiße aber nicht, dass die Personen, die als »Delegitimierer« definiert worden seien, jetzt nicht mehr beobachtet würden, stellte der Geheimdienst gegenüber dpa klar.
Der vor fünf Jahren geschaffenen Kategorie wurden laut Verfassungsschutzbericht im Jahr 2024 bundesweit rund 1.500 Menschen zugerechnet, im Jahr zuvor waren es 1.600, von denen damals rund 250 als »gewaltbereit« eingeschätzt wurden. Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz entschied bereits vor einigen Monaten, die Kategorie nicht mehr zu nutzen. Eingeführt worden war sie als Reaktion auf die Proteste gegen die Coronamaßnahmen, etwa durch die »Querdenker«-Bewegung. So konnte das BfV Personen einordnen, die es für Extremisten hielt, die aber zu keiner der bekannten Kategorien wie Islamismus, Rechtsextremismus oder »Reichsbürger« passten.
An der Einführung des Phänomenbereichs gab es grundsätzliche Kritik, die der Staatsrechtler Dietrich Murswiek in einem Gastbeitrag auf dem Portal Legal Tribune Online im November 2022 auf den Punkt brachte. Der Verfassungsschutz verwechsele »Kritik an der Regierung mit Kritik am Demokratie- und am Rechtsstaatsprinzip«. Er sehe fälschlich »eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten« als Delegitimierung des Staates und deshalb als verfassungsfeindlich an. Wenn der Inlandsgeheimdienst von »Agitation« statt von Kritik spreche, sei das »eine Parteinahme für die Regierung« und eine Verunglimpfung, die dem Verfassungsschutz nicht zustehe, so Murswiek. Es gebe zwar bei der »Querdenken«-Bewegung auch Akteure, die einen ganz anderen Staat wollten und zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet würden. Die Kategorie habe aber ein »falsches Design«, wenn es »ständige Agitation und Verächtlichmachung« als entscheidende Kriterien für extremistisches Verhalten herausstelle, so der Staatsrechtler: »Hier werden die Weichen für eine Bewertungspraxis gestellt, die jede Protestbewegung als angeblich den Staat delegitimierend anprangern kann.«
So sieht es auch Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke. Es komme selten vor, dass sie eine Entscheidung des Inlandsgeheimdienstes begrüße, erklärte sie am Mittwoch gegenüber jW. Aber mit der Abschaffung der Kategorie der »Delegitimierer« habe das Amt »ausnahmsweise mal etwas richtig gemacht«. Diese sei »extrem vage« definiert und habe es damit ermöglicht, »alle möglichen Formen von Staats- und Regierungskritik als ›extremistisch‹ zu diffamieren«. Außerdem habe sie dazu gedient, »rechte Aktivitäten zu verschleiern – weil Akteure, die dem rechten Spektrum angehörten, plötzlich als ›Delegitimierer‹ erfasst wurden«.
Sie halte an ihrer grundsätzlichen Kritik am sogenannten Verfassungsschutz fest, führte die Linke-Politikerin weiter aus. Dieser bleibe »mit seinen unzähligen Skandalen und seiner geheimen und parlamentarisch nicht zu kontrollierenden Arbeitsweise ein Fremdkörper in der Demokratie«.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
