-
28.05.2026
- → Inland
Spektakel um Strafe
Das ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette wurde wegen sechs Überfällen zu 13 Jahren Haft verurteilt. Rote Hilfe übt scharfe Kritik
In der zum Gerichtssaal umgebauten Reithalle am Stadtrand von Verden brandete Empörung auf, als das Urteil verkündet wurde. Am Mittwoch hat das Landgericht Verden das mutmaßlich ehemalige Mitglied der 1998 aufgelösten Rote Armee Fraktion (RAF), Daniela Klette, wegen bewaffneter Raubüberfälle zu 13 Jahren Haft verurteilt und blieb damit nur zwei Jahre unter der Forderung der Bundesanwaltschaft. Klettes Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, weil es keine Beweise gebe, dass ihre Mandantin an den Überfällen beteiligt gewesen sei. Nach jW-Informationen wollen die Anwälte Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen.
Verurteilt wurde Klette unter anderem wegen schweren Raubs in sechs Fällen sowie wegen versuchten schweren Raubs, Verstößen gegen Waffengesetze und erpresserischen Menschenraubs. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 67jährige zwischen 1999 und 2016 – gemeinsam mit den in der Illegalität lebenden früheren RAF-Militanten Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub – sechs Überfälle begangen hat, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Ziel der Aktionen waren demnach Geldtransporter und Kassenbüros von großen Supermärkten. Die Gesamtbeute lag laut Anklage bei 2,4 Millionen Euro.
Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass Klette, Garweg und Staub sich gut kannten, seit spätestens 1999 im Untergrund lebten und einen gemeinsamen Tatplan hatten. »Sie gingen bei ihren Überfällen arbeitsteilig und äußerst konspirativ vor«, erklärte der Vorsitzende Richter Lars Engelke. Die mutmaßliche Zugehörigkeit zur früheren RAF habe in diesem Verfahren keine Rolle gespielt, erklärte er mehrfach.
Die höchste Einzelstrafe bekam Klette dem NDR zufolge für den Überfall auf einen Geldtransporter in Cremlingen (Landkreis Wolfenbüttel). Dort habe sie einen Wachmann mit einer Panzerfaustattrappe bedroht, hieß es in der Urteilsbegründung. Ihre Komplizen schossen demnach auf den Geldtransporter, um in das Fahrzeug und an das Geld zu kommen. Einer der Wachleute sei anschließend gefesselt worden. Beide Wachmänner wurden dem Richter zufolge bei dem Überfall traumatisiert.
Während des Prozesses war entschieden worden, dass fünf Taten nicht weiter verfolgt werden. Damit ging es vor Gericht letztlich um acht Überfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. An sechs dieser Überfälle war die Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts beteiligt. Auch die Nebenklage hatte Klettes Schuld als erwiesen angesehen. Anders als die Staatsanwaltschaft wertete sie den Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr nahe Bremen nicht als versuchten Mord, sondern als versuchten schweren Raub. Damit folgte die Nebenklage der Einschätzung des Gerichts.
Anders sah das die Verteidigung. Die Anwälte erklärten im Prozess, es sei völlig unklar, wer die Raubüberfälle begangen habe. Es gebe keine Beweise dafür, dass Klette an den Überfällen beteiligt war. Erwiesen sei lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz, führten die Juristen mit Blick auf Waffenfunde in Klettes Wohnung aus.
Klette droht zudem ein weiteres Gerichtsverfahren. Dabei geht es um Straftaten, die sie in ihrer mutmaßlichen RAF-Zeit begangen haben soll. Die Bundesanwaltschaft legt ihr unter anderem die Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993 zur Last. Ihre Mitgliedschaft in der Vereinigung selbst ist mittlerweile verjährt.
Scharfe Kritik am Urteil und am Prozess äußerte die Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e. V. Der Prozess sei »von Anfang an als politisches Spektakel« inszeniert worden, das die Angeklagte »dämonisieren« sollte, heißt es in einer Mitteilung. Klette sei regelmäßig in Hand- und Fußfesseln vorgeführt worden, die Transporte zum Gericht und zurück hätten sich in »rollendem Kriegsgerät« abgespielt. Die Rote Hilfe kritisierte zudem die »äußerst strengen und schikanösen Bedingungen« für Klette in der Untersuchungshaft. Obwohl es im Prozess um Raubüberfälle gegangen sei und nicht um Klettes Mitgliedschaft in der »Stadtguerilla Rote Armee Fraktion«, sei keine Minute vergangen, »in der dieses Thema nicht mitklang und den gesamten Verlauf prägte«. Das Urteil stütze sich nur »auf Indizien, Mutmaßungen und politische Zuschreibungen«. Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe sprach in der Mitteilung von einem »weiteren Paradebeispiel der politischen Justiz«. Es werde »eine Generalabrechnung mit militantem linkem Engagement und mit kämpferischen politischen Bewegungen des vergangenen Jahrhunderts« vollzogen.
Vor dem provisorischen Gerichtssaal hatten nach jW-Informationen mehr als 100 Unterstützer bereits vor der Urteilsverkündung ihre Solidarität mit Daniela Klette gezeigt. Auf Spruchbändern forderten sie unter anderem Freiheit für alle politischen Gefangenen. Eine andere Aufschrift lautete: »Solidarität lässt für sie, so sagt Daniela, die Sonne scheinen.«
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
