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Aus: Ausgabe vom 07.04.2026, Seite 10 / Feuilleton
Kulturpolitik

Frida Kahlo kehrt heim

Nach einer Kontroverse um den Umzug von geschützten Werken von Frida Kahlo und anderen mexikanischen Künstlern nach Spanien geben die Sammlungsverwalter eine Rückkehrgarantie nach Mexiko ab. Im Jahr 2028 sollen die Werke der Sammlung Gelman Santander, die unter besonderem Kulturgüterschutz stehen, in ihr Land zurückkehren, wie die spanische Stiftung Banco Santander mitteilte.

Die Sammlung aus 160 Kunstwerken wurde 2023 von der Familie Zambrano gekauft, einer der wohlhabendsten mexikanischen Unternehmerfamilien. Seit Januar verwaltet die spanische Santander-Bank die Werke. Dazu gehören rund 30 Schöpfungen von Künstlern wie Kahlo (1907–1954), Diego Rivera (1886–1957) und David Alfaro Siqueiros (1896–1974), die unter Exportverbot stehen.

Die spanischen Verwalter der Sammlung hatten angekündigt, die Werke nach einer derzeitigen Ausstellung in Mexiko in einem neuen Kulturzentrum in Santander im Norden Spaniens dauerhaft unterzubringen. Dies sorgte bei der mexikanischen Kunstgemeinde für heftige Diskussionen. Präsidentin Claudia Sheinbaum schaltete sich auch ein. Die Sammlung müsse nach Mexiko zurückkehren.

Nach anfänglich konfusen Aussagen brachte sich das mexikanische Kulturministerium in Erklärungsnot. Schließlich wurde vergangene Woche das Jahr 2028 als Rückkehrdatum bekanntgegeben, ohne die Zweifel ganz ausräumen zu können. Nun hat sich die Fundación Santander selbst dazu geäußert. Sie würde sich jederzeit an die mexikanischen Gesetze halten, versicherte sie. Bei den unter besonderem Schutz stehenden Werken sei die Rückkehr in zwei Jahren vorgesehen.

In Mexiko schützt die Gesetzgebung die Werke bestimmter Künstler mit strengen Auflagen. Werke, die zu nationalen Kunstdenkmalen erklärt wurden, dürfen das Land nicht dauerhaft verlassen, auch wenn sie sich im Besitz von privaten Sammlern befinden. Dazu gehören etwa die Bilder, die Kahlo in ihrem Heimatland gemalt hat. Dadurch soll verhindert werden, dass mexikanisches Kulturerbe endgültig ins Ausland gebracht wird. Die Ausfuhr ist zwar für temporäre Ausstellungen erlaubt. Nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums müssen die Werke jedoch zurückkehren.

Ein Teil der Sammlung Gelman Santander ist derzeit nach fast 20 Jahren wieder in Mexiko zu sehen. Die im Februar eröffnete Ausstellung im Museum für Moderne Kunst in der mexikanischen Hauptstadt wurde zuletzt um rund zwei Monate bis Juli verlängert. Sie soll so während der Fußballweltmeisterschaft besucht werden können, die Mexiko, die USA und Kanada gemeinsam austragen. Ausgestellt werden unter anderem Kahlo-Gemälde wie »Selbstporträt mit Halskette« und »Diego in meinen Gedanken«. (dpa/jW)

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