-
07.04.2026
- → Ansichten
Schnüffler des Tages: Minenratte Magawa
Als ich Teenager war, war es unter Punks üblich, eine Ratte auf seinen Schultern zu tragen. So ganz hab’ ich den Trend nie verstanden, aber vermutlich wirkt das einfach rebellischer als ein Chihuahua oder ein Wellensittich. Dass die Ratte in einem Ruf steht, der schlecht genug ist, um Spießbürger zu schrecken, liegt an ihrer historischen Rolle als Nahrungsmittelschädling und Wirtstier für das Pestbakterium. Doch das Image ist ungerecht. Nicht nur folgen die kleinen Säuger schlicht dem sich in Massen zusammenrottenden Menschen, sie sind ihm mitunter sogar hilfreich.
Kriege sind nicht nur unmittelbar das Schlimmste, was die Menschheit zustande bringt, sondern ziehen auch einen Rattenschwanz an Problemen nach sich. Das wohl größte Übel für Zivilisten sind Minen. Bei deren Beseitigung sind die Nager mit dem ganz unmetaphorischen Schwanz eine große Hilfe, da sie dank ihres außergewöhnlichen Geruchssinns Minen besser aufspüren können als Metalldetektoren. Es ist daher kein Zufall, dass der 4. April sowohl »Internationaler Tag der Ratte« als auch »Internationaler Tag der Aufklärung über die Minengefahren« ist. Zu diesem Anlass hat das Land Kambodscha dieses Jahr der 2022 friedlich verstorbenen berühmten Minenratte Magawa ein Denkmal gesetzt – eine »leicht« überlebensgroße, 2,20 Meter hohe Statue.
Weltweit gibt es rund 300 sogenannte Heldenratten, doch eine schlägt sie alle: Vergangenes Jahr gab die belgische Hilfsorganisation Apopo bekannt, dass die Riesenhamsterratte Ronin sich einen neuen Guiness-Weltrekord erschnüffelt hat. Seit 2021 hat Ronin in Kambodscha 109 Landminen und 15 nicht explodierte Bomben gefunden. An Überanstrengung leidet sie dabei nicht, Genosse Allesfresser muss nur 30 Minuten am Tag ran. Doch einen Risikozuschlag in Form großer Stücke Käse gibt es für diese Ratten hoffentlich. Verdient haben sie es.
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!