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02.04.2026
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Aus der Praxis
Am Montag abend hat das israelische Parlament ein Gesetz zur Todesstrafe gebilligt. Sie wird damit zur Standardbestrafung für Palästinenser, die von einem Militärgericht in der besetzten Westbank für eine tödliche »terroristische« Attacke verurteilt werden sollten.
Noch am selben Abend meldete die Nachrichtenagentur dpa: »Todesstrafe für Terroristen: Israels Parlament stimmt zu«. Mit Bild, ARD, Zeit und Taz übernahm am Folgetag die ganze Breite der deutschen Medienlandschaft das Framing und titelte unisono: »Todesstrafe für Terroristen«. Ein bekanntes Muster der Berichterstattung zu Israel: Anstatt den Kern der Sache zu treffen, gibt man einfach ohne Hinterfragen die Position der ultrarechten Regierung von Benjamin Netanjahu wieder. Dabei sollte erstens angesichts der Rechtspraxis in den besetzten Gebieten – wo Palästinenser keine fairen Prozesse erhalten und Israelis Straffreiheit genießen – eine gewisse Distanz zu Israels Definition, wer Terrorist ist und wer nicht, journalistischer Mindeststandard sein. Und zweitens liegt der wesentliche Nachrichtenwert des Beschlusses darin, dass er de facto zwischen Palästinensern und jüdischen Israelis unterscheidet. Für die gleiche Tat sollen erstere gehenkt werden, letztere nicht. Mit anderen Worten: Es ist rassistisch, ein Apartheidgesetz.
Weil das so offensichtlich ist und die darin zum Ausdruck kommende Grausamkeit selbst eingefleischte Israel-Unterstützer wie die Bundesregierung in Verlegenheit bringt, schlugen die Tageszeitungen am Mittwoch kritischere Töne an. »Terroristen« waren in den Überschriften nicht mehr zu finden. Statt dessen rutschte hier und da sogar das Wort »Palästinenser« in die Unterzeilen. Die FAZ betonte auf ihrer Titelseite die »Besorgnis« der Bundesregierung. In der Welt schreibt Constantin Schreiber von einer der »umstrittensten Weichenstellungen seit Jahrzehnten« und muss zähneknirschend einräumen: »Denn die Strafe könnte nur Palästinenser treffen.«
Weiterhin nirgendwo zu finden war das Wort »Apartheid«, obwohl der Internationale Gerichtshof – das oberste Gericht der UNO – bereits im Sommer 2024 erklärt hatte, dass sich Israel ebendieses Verbrechens schuldig macht. Ebenso unerwähnt blieb, dass der Beschluss mitnichten eine »bemerkenswerte Abkehr von der Praxis Israels« ist, wie Schreiber es darstellt. Vielmehr steht er in Kontinuität rassistischer Gesetze und formalisiert lediglich, was bereits Praxis ist: Palästinenser hinter Gittern zu töten. (dss)
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