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Stopp individueller Leistungen

Kinder- und Jugendhilfe zusammengestrichen

Keine individuelle Unterstützung mehr: Ministerin Prien (CDU) will 2,7 Milliarden Euro kürzen

Foto: IMAGO/Seeliger
Protestkundgebung der Jugend- und Sozialhilfeeinrichtung Pfefferwerk in Berlin

Sie gilt als teuer und ineffizient: die Kinder- und Jugendhilfe. Etliche Bundesregierungen haben sich erfolglos um ihre Umgestaltung bemüht. Auch die aktuelle Regierung aus CDU/CSU und SPD hat dieses Vorhaben in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen. Aus dem Hause der zuständigen Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) ist nun ein erster Vorschlagfür die »Reform« mit mittelfristigen Einsparungen von 2,7 Milliarden Euro jährlich öffentlich geworden.

Erstmals berichteten über den 104seitigen Referentenentwurf aus dem Ministerium am Montag die Springer-Medien Politico und Welt, denen das Papier vorlag. Die Kinder- und Jugendhilfe beinhaltet Unterstützungsangebote für junge Menschen mit Behinderungen oder besonderem Erziehungsbedarf. Ein Einsparposten soll nun laut Entwurf die Umwandlung der bisherigen individuellen Hilfsangebote zu pauschalen Leistungen werden. Etwas verklausulierter ist das im ministeriellen Papier formuliert: »Der individuelle Rechtsanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe wird durch ein infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz erfüllt.« Außerdem sollen Leistungen der Eingliederungshilfe zusammengeführt werden, da es bisher Kompetenzstreitigkeiten zwischen verschiedenen Verwaltungen bei der Einstufung von Beeinträchtigungen und dem jeweiligen Unterstützungsbedarf gäbe, wie AFP am Montag berichtete. In der Praxis sei diese Differenzierung allerdings oft kaum möglich.

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Die finanzielle Entlastung durch die Neuordnung käme laut Bericht der Agentur in erster Linie den Bundesländern und den Kommunen zugute, wobei die Kosten für die Kinder- und Jugendhilfe allmählich sinken sollen. 2028 könnten nach Berechnungen des Familienministeriums 200,6 Millionen Euro »eingespart« werden, die bis 2036 aber auf 2,7 Milliarden Euro pro Jahr steigen würden. Wie stark allerdings die Qualität der Betreuungsangebote durch die Umstellung beeinträchtigt wird, beschreibt der Bericht nicht. Tatsächlich gilt der Sektor der Kinder- und Jugendhilfe seit langem als teuer und ineffizient. Die Ampelkoalition hatte bereits seine Umgestaltung auf den Weg bringen wollen, was ihr nicht gelang. Die jetzige Regierung fixierte in ihrem Koalitionsvertrag, den Sozialstaat einfacher, effizienter und kostengünstiger zu machen. Unterstützung dafür gab es von der Expertenkommission »Initiative für einen handlungsfähigen Staat«, die in ihrem Abschlussbericht vom Juli 2025 unter anderem Änderungen bei der Kinder- und Jugendhilfe empfahl. Im Referentenentwurf aus dem Haus von Ministerin Prien wird in Frage gestellt, ob die Kinder- und Jugendhilfe die Erfüllung ihrer Aufgaben mit den aktuell geltenden Regeln und Verfahren sicherstellen kann, »wenn eine Entlastung ihrer Strukturen nicht zeitnah erfolgt«.

Zentral dabei ist die Abschaffung der individuellen Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen. Statt dessen sollen Pools gebildet werden und Fachkräfte in Kindertagesstätten und Schulen mehrere Kinder parallel unterstützen. Diese Umstellung scheint auch wegen des grassierenden Personalmangels nötig zu sein. Inwieweit allerdings diese Art der Betreuung jungen Menschen mit individuell ganz unterschiedlichem Förderbedarf gerecht werden kann, wird sich erst in der Praxis zeigen, wenn die bisherigen Strukturen bereits abgeschafft sind. Sinnvoller – auch im Interesse der Betroffenen – scheint demgegenüber die Zusammenfassung der Zuständigkeiten für die rund 440.000 Kinder und Jugendlichen in Deutschland mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung zu sein. Bisher sind für etwa 140.000 von ihnen die Beschäftigten der Kinder- und Jugendhilfe nach Sozialgesetzbuch (SGB) VIII zuständig, für die übrigen diejenigen der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Die jeweiligen Zuordnungen zum erzieherischen oder behinderungsbedingten Bedarf sollen in der Praxis aufwendig, zeitintensiv und oft unbefriedigend ausfallen, so dass Bürokratieabbau an dieser Stelle tatsächlich etwas Positives für die Betroffenen bedeuten könnte.

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.03.2026, Seite 5, Inland

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