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Gewerkschaftsrecht

Ryanair-Tochter kann Betriebsrat wählen

Erfurt. Laut dem Bundesarbeitsgericht kann auch ein selbständiger Betriebsteil einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland einen Betriebsrat wählen. Verhandelt wurde ein Streitfall bei der Ryanair-Tochter Malta Air. Eine betriebsratsfähige Organisationseinheit könne auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt, entschieden die Richter. Bei dem Rechtsstreit ging es um den Versuch einer Betriebsratswahl für eine sogenannte Base von Malta Air am Flughafen BER. Der Konzern vertrat die Ansicht, dass der Stationierungsort BER keine betriebsratsfähige Organisationseinheit sei. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.05.2026, Seite 4, Inland

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