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Aus: Ausgabe vom 27.03.2026, Seite 16 / Sport
Beim Fananwalt

Überwachen und Strafen

Von René Lau
Der Fananwalt_Logo ONLINE.jpg

Wie der Fußballfan weiß, sind Polizeibeamte eigen. Das Verhältnis beider Gruppen ist ein wenig kompliziert und war auch schon Thema dieser Kolumne. Wir sind viel gewohnt. Doch bei meiner Tätigkeit als Fananwalt begegnen mir immer wieder Dinge, die nur noch Kopfschütteln auslösen.

Im Jahre 2016 hat das Bundesverfassungsgericht in drei Entscheidungen klargestellt, dass das Kürzel »ACAB« im Allgemeinen nicht strafbar ist. Zuvor wurden Fußballfans bei Verwenden dieses Kürzels oft wegen Beleidigung verurteilt. Seit fast zehn Jahren ist damit Schluss. Sollte man meinen.

Doch vor kurzem hatte ich einen Fall, bei dem Polizeibeamte hinter einem Fahrzeug fuhren und dieses letztlich nur deshalb anhielten, weil an der Heckklappe ein »ACAB«-Aufkleber und der Sticker eines Fußballvereins angebracht waren. Die Polizisten erläuterten ihr Verhalten wortreich in der Hauptverhandlung. Dennoch wusste einer von ihnen auf meine Nachfrage, warum er wegen Stickern, die keinerlei strafrechtliche Relevanz haben, ein Fahrzeug anhalte, nicht recht zu antworten. Noch erstaunlicher wurde es, als ich ihn fragte, ob er denn wisse, dass das Kürzel »ACAB« seit fast zehn Jahren keinen strafbewehrten Inhalt mehr hat. Das bejahte er nämlich. Ich hakte nach, warum er denn dann das Auto angehalten habe? Keine Antwort. Der Mann wurde sichtlich nervös und blickte fragend zu Staatsanwalt und Richter, die ihm allerdings nicht halfen. Der nächste vernommene Beamte erklärte detailliert, welche Mühe er hatte, den »ACAB«-Aufkleber vom Fahrzeug zu entfernen. Er habe schließlich aufgegeben, da er das Fahrzeug bzw. den Lack nicht beschädigen wollte. Kopfschütteln im Saal.

Welches Verständnis vom Rechtsstaat haben »Ordnungshüter«, die wissen, dass ein Sticker nicht strafbewehrt ist und dennoch deswegen eine Kontrolle durchführen? Hätten die Beamten glaubhaft versichert, sie seien sich der aktuellen Rechtsprechung in der Sache nicht bewusst gewesen, wäre das zwar auch sehr bedenklich, ihr Verhalten aber noch einigermaßen nachvollziehbar. Aber nein, sie sind im sicheren Wissen, dass nichts strafrechtlich Relevantes vorliegt, gegen den Fahrzeugführer vorgegangen.

Den Aufkleber und andere Sachverhalte moralisch zu bewerten, ist nicht die Aufgabe von Polizisten. Offenbar meinen immer mehr Ordnungshüter, selbst der Rechtsstaat zu sein, statt ihn zu schützen.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

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