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Nichtinvasiver Pränataltest

Ein bisschen Gott spielen?

Debatte um Folgen der Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests erreicht Bundestag mit fraktionsübergreifendem Antrag

Foto: Westend61/IMAGO
Auch bei Themen wie der Pränataldiagnostik lässt die BRD ihre menschenfreundlichen Masken fallen (Symbolbild)

Seit 2012 ist es in der BRD möglich, das Blut Schwangerer auf Hinweise für Trisomie bei dem erwarteten Kind zu untersuchen. Ob das 13. (Pätau-Syndrom), 18. (Edwards-Syndrom) oder 21. (Down-Syndrom) Chromosom des Fötus nicht wie üblich zweifach, sondern dreifach vorliegt, dafür kann ab der zehnten Schwangerschaftswoche eine Wahrscheinlichkeit ermittelt werden. Damals kostete das mehr als 1.000 Euro und blieb vielen somit vorenthalten. Seit Juli 2022 ist der nichtinvasive Pränataltest (NIPT) eine Kassenleistung, sofern der Schwangere und sein Gynäkologe – Frauen sind mitgemeint – überzeugt sind, dies sei notwendig. Diese Notwendigkeit bewerten Trächtige, Mediziner und Versicherer aber derart verschieden, dass eine Debatte über den NIPT am Freitag den Bundestag erreicht hat.

Der fraktionsübergreifende Antrag verweist zunächst auf eine Stellungnahme des Berufsverbands niedergelassener Pränatalmediziner. Demnach habe der Gemeinsame Bundesausschuss, das höchste Selbstverwaltungsgremium des deutschen Gesundheitswesens, nicht »ausreichend klar« definiert, »wann dieser Bluttest zur Anwendung kommen sollte«. Zu befürchten sei, so der Antrag, dass Ärzte einen NIPT »unabhängig von einer medizinischen Relevanz« empfehlen, um sich abzusichern. Daten der zweitgrößten deutschen Versicherung Barmer bestätigten diese Sorge: »Durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren nahmen demnach 2024 einen NIPT in Anspruch, ein Jahr zuvor waren es noch 32 Prozent.«

Gehofft hatte man auf einen Rückgang. Denn: »Die Rate falsch-positiver Befunde liegt im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet.« Der hohe Anteil auch unter »sehr jungen Schwangeren«, bei denen üblicherweise »kein erhöhtes Risiko vorliegt«, zeige eine »Normalisierung« an, die mit »individueller Risikoabwägung« nichts mehr zu tun habe. Verzichtet würde dafür vermehrt auf das kostenpflichtige, aber weitaus präzisere Ersttrimesterscreening, so dass bereits eine »Zunahme von Spätabbrüchen« zu beobachten sei. Schließlich erheben die Antragsteller zwei Forderungen: erstens ein Monitoring der Umsetzung und Folgen der Kassenzulassung des NIPT und zweitens, letztere »rechtlich, ethisch und gesundheitspolitisch« prüfen zu lassen.

»Die Zahl der invasiven Untersuchungen ist nicht gesunken; sie ist sogar gestiegen«, erklärte im Bundestag zuerst Stephan Pilsinger für die Union, dass die Kassenzulassung ihr Ziel verfehlt habe. Grund sei, dass der NIPT eben keine Diagnose sei und »werdende Eltern unter Entscheidungszwang« setze, eine Klarstellung mittels Eingriff vorzunehmen. »Wir von der AfD sind uns einig, dass wir die Zahl der Abtreibungen behinderter Kinder deutlich verringern wollen«, warf Martin Sichert den Abgeordneten implizit vor, den Test »verbieten« zu wollen. Das »Gift in unserer Gesellschaft«, das Schwangerschaftsabbrüche provoziere, sei der Feminismus, verfehlte er daraufhin mit einem ausgiebigen Plädoyer für sexistische Geschlechterrollen das Thema.

»Was nicht sein darf, ist, dass systematisch nach Menschen mit einer Trisomie gescreent und dann empfohlen und beraten wird, das Kind nicht zu bekommen«, warnte Dagmar Schmidt (SPD). Das wäre eine »Stigmatisierung«, die man »nie wieder« erfahren wolle. Darauf erwiderte Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen), dass man Inklusion nicht »herstellen« könne, dass man »der einzelnen Frau Selbstbestimmung« nehme. Letztlich fordere der Antrag »mehr Kontrolle von Schwangeren und Ärzten bei einer höchst persönlichen Entscheidung«, warb sie für Gegenstimmen sowie für eine Kassenzulassung auch des Ersttrimesterscreenings.

»Der NIPT ist zunächst einmal ein medizinischer Fortschritt«, konstatierte Mareike Hermeier (Die Linke). Er könne »invasive Eingriffe vermeiden«, »Zeit für Vorbereitung schaffen« oder »Angst nehmen«. Das »Recht auf Wissen« müsse dieser Tage gegen »paternalistische Zumutungen« verteidigt werden. Berücksichtigen sollte man zudem die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen: Menschen mit Behinderungen werden »mit Barrieren, Unterversorgung und mangelnder Teilhabe konfrontiert«. Jeder flächendeckende Test sende eine »Botschaft darüber, welches Leben als normal gilt und welches als Abweichung markiert wird – das sollten wir uns nicht anmaßen«. Monitoring allein verwalte nur das Problem und schaffe keine bessere Welt.

junge Welt

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.03.2026, Seite 5, Inland

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