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Aus: Ausgabe vom 03.07.2021, Seite 4 / Inland

Altmark: Protestcamp verbleibt vorerst

Magdeburg. Das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt hat am Freitag eine Beschwerde des Landkreises Stendal gegen ein Protestcamp gegen den Weiterbau der Autobahn A 14 in erster Instanz zurückgewiesen. Das von Klimaschutzaktivisten errichtete Camp darf somit vorerst bestehenbleiben. Der Kreis Stendal hatte ursprünglich versucht, mit einer Allgemeinverfügung gegen die Errichtung des Protestcamps vorzugehen. (dpa/jW)

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