Magdeburg. Das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt hat am Freitag eine Beschwerde des Landkreises Stendal gegen ein Protestcamp gegen den Weiterbau der Autobahn A 14 in erster Instanz zurückgewiesen. Das von Klimaschutzaktivisten errichtete Camp darf somit vorerst bestehenbleiben. Der Kreis Stendal hatte ursprünglich versucht, mit einer Allgemeinverfügung gegen die Errichtung des Protestcamps vorzugehen. (dpa/jW)