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Sachsen-AfD: Einspruch gegen Landtagswahl

Dresden. Die AfD hat wie angekündigt Einspruch gegen die Gültigkeit der sächsischen Landtagswahl am 1. September eingelegt. Hintergrund ist die vom Landeswahlausschuss veranlasste Kürzung der AfD-Landesliste, die vom Verfassungsgerichtshof Sachsens teilweise bestätigt wurde. Durch die Listenkürzung hat die AfD einen Sitz weniger als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würde. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.10.2019, Seite 4, Inland

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