Dresden. Die AfD hat wie angekündigt Einspruch gegen die Gültigkeit der sächsischen Landtagswahl am 1. September eingelegt. Hintergrund ist die vom Landeswahlausschuss veranlasste Kürzung der AfD-Landesliste, die vom Verfassungsgerichtshof Sachsens teilweise bestätigt wurde. Durch die Listenkürzung hat die AfD einen Sitz weniger als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würde. (dpa/jW)