-
19.01.2018
- → Ausland
Mumia Abu-Jamal muss weiter warten
Philadelphia. Im Fall des seit 36 Jahren inhaftierten US-Journalisten Mumia Abu-Jamal hat ein Kriminalgericht am Mittwoch die Anhörung zu dessen Revisionsanfechtung nach kurzer Verhandlung auf den 27. März vertagt. Richter Leon Tucker gab damit dem neuen Bezirksstaatsanwalt Larry Krasner Gelegenheit, alle Akten offenzulegen, die sein Vorgänger rechtswidrig unter Verschluss gehalten hatte. In den Dokumenten vermuten Abu-Jamals Anwälte Beweise dafür, dass die Ablehnungen der Berufungsanträge ihres Mandanten rechtswidrig zustande gekommen sind. Grund sei die Befangenheit des mittlerweile pensionierten Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs Pennsylvanias, Ronald Castille, der zuvor auch als Staatsanwalt gegen Abu-Jamal ermittelt hatte. In einem ähnlich gelagerten Fall hatte der Supreme Court der USA kürzlich das Verhalten Castilles als verfassungswidrig gerügt und ein unter seiner Mitwirkung durchgeführtes Verfahren neu aufgerollt.
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!