- → Aktion
junge Welt 100 Plätze besser als die taz
Michael Hirschler vom DJV zog daraus folgende Schlußfolgerung: »Es ist keine Frage wirtschaftlicher Ausstattung oder der jeweiligen publizistischen Ausrichtung, wenn die Namen von Bildjournalisten korrekt angegeben werden«. Ein großes Kompliment an die junge Welt. Wenig erstaunlich ist, daß das Thema oder die vom DJV dazu verbreitete Presseerklärung in den bundesdeutschen Tageszeitungen kaum zu finden waren. Wenn überhaupt über die junge Welt berichtet wird, müssen das schon negative Schlagzeilen sein. In diesem Fall kommt aber hinzu, daß die berichtenden Zeitungen Selbstkritik üben müßten – und deshalb lieber gleich ganz auf die Meldung verzichteten.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
