-
31.07.2009
- → Ausland
Haftprüfung bei Leonard Peltier nach 15 Jahren
Lewisburg. Erstmals nach 15 Jahren tagte am Dienstag und Mittwoch
ein Haftprüfungsausschuß für den in den USA zu
zweimal Lebenslänglich verurteilten politischen Gefangenen
Leonard Peltier. Die Sitzung fand im Gefängnis von Lewisburg,
Pennsylvania, statt. Nach dem Ende der vierstündigen
Anhörung erklärte Eric Seitz, Rechtsanwalt des Aktivisten
vom Amarican Indian Movement (AIM), sein Mandant habe
»anderhalb Stunden sprechen, seinen Antrag erläutern und
Fragen des Ausschußvorsitzenden beantworten
können«. Der Vorsitzende habe »sorgfältig
zugehört«.
Als Fürsprecher für Peltier waren Cindy Malaterre, Sprecherin Organisation Turtle Mountain Chippewa Nation, und der Autor und langjährige AIM-Unterstützer Peter Matthiessen zu Wort gekommen. Gegen den Gefangenen sagten der Leiter der Anklagebehörde von North Dakota, die für dessen Verurteilung gesorgt hatte, sowie zwei ehemalige FBI-Agenten aus. Rechtsanwalt Seitz kommentierte, deren Argumente seien »reine Wiederholung alter Beschuldigungen« gewesen.
Peltier wurde am 6. Februar 1976 wegen angeblichen Mords an zwei FBI-Agenten verhaftet. Menschenrechtsorganisationen beklagen, daß sich seine Verurteilung im April 1977 lediglich auf gefälschte Aussagen von Belastungszeugen und manipulierte Gutachten gestützt hat. Mehr als 20 Millionen Personen weltweit haben seitdem die Petition für seine Freilassung unterschrieben.
Als Fürsprecher für Peltier waren Cindy Malaterre, Sprecherin Organisation Turtle Mountain Chippewa Nation, und der Autor und langjährige AIM-Unterstützer Peter Matthiessen zu Wort gekommen. Gegen den Gefangenen sagten der Leiter der Anklagebehörde von North Dakota, die für dessen Verurteilung gesorgt hatte, sowie zwei ehemalige FBI-Agenten aus. Rechtsanwalt Seitz kommentierte, deren Argumente seien »reine Wiederholung alter Beschuldigungen« gewesen.
Anzeige
Peltier wurde am 6. Februar 1976 wegen angeblichen Mords an zwei FBI-Agenten verhaftet. Menschenrechtsorganisationen beklagen, daß sich seine Verurteilung im April 1977 lediglich auf gefälschte Aussagen von Belastungszeugen und manipulierte Gutachten gestützt hat. Mehr als 20 Millionen Personen weltweit haben seitdem die Petition für seine Freilassung unterschrieben.
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland
→ mehr von
Jürgen Heiser