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Aus: Ausgabe vom 28.09.2007, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Zeigefinger für RWE

Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen Stromkonzern wegen Preistreiberei mit Auflagen ein
RWE kommt mit seinen Preismanipulationen billig davon: Das Bundeskartellamt hat ein Mißbrauchsverfahren wegen überhöhter Strompreise gegen den zweitgrößten deutschen Energiekonzern eingestellt. Die Behörde teilte am Donnerstag in Bonn mit, sich mit dem Essener Unternehmen geeinigt zu haben. RWE werde verpflichtet, in den kommenden vier Jahren Stromkapazitäten in einem transparentem Verfahren an Industriekunden zu verkaufen. Kartellamtschef Bernhard Heitzer betonte jedoch, daß der Abschluß des Verfahrens keineswegs das Ende der Befassung seiner Behörde mit den hohen Strompreisen und ihren strukturellen Ursachen bedeute.

Hintergrund für das Verfahren gegen RWE ist eine Abmahnung aus dem Jahr 2006. Das Kartellamt hatte RWE künstlich nach oben getriebene Preise im Stromgroßhandel vorgeworfen, weil in den Preisen mehr als 25 Prozent des Werts der Luftverschmutzungszertifikate enthalten waren. Die Emissionsberechtigungen waren allerdings kostenlos zugeteilt worden. Seit Anfang 2005 müssen Kraftwerke und andere Unternehmen aus Branchen, die Kohlendioxid emittieren, für ihre Produktion solche Zertifikate einsetzen. Durch den Handel damit sollen möglichst effizient Treibhausgase verringert werden. Aufgrund von Beschwerden von Unternehmen mit hohem Stromverbrauch hatte das Kartellamt Ende 2005 Verfahren gegen RWE und E.on eingeleitet.

RWE verpflichtete sich nun, in 16 Auktionen in den kommenden vier Jahren Strom im Umfang von 6300 Megawatt beziehungsweise über 46 Millionen Megawattstunden durch einen unabhängigen Auktionator Industriekunden anbieten zu lassen. Die erste Auktion soll im Frühjahr 2008 stattfinden.

(ddp/jW)

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