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Klage abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage gegen die Benennung eines Teils der Kochstraße nach Rudi Dutschke (1940–1979) als »unbegründet« abgewiesen. Die Entscheidung des Bezirksamtes Kreuzberg-Friedrichshain vom Dezember 2005 sei »nicht willkürlich« und verletze auch nicht die Grundrechte der Kläger, erklärte das Gericht am Mittwoch. Geklagt hatten 27 Anlieger, unter ihnen die Axel Springer AG. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.05.2007, Seite 13, Feuilleton

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