Zum Inhalt der Seite

Eine Nackte

Wegen der Darstellung einer nackten Frau geht die indische Justiz massiv gegen den Künstler M.F. Husain vor. Weil der bekannteste Maler des Landes einer gerichtlichen Vorladung nicht gefolgt war, leitete die Polizei am Montag ein Verfahren ein, um eine Wohnung des Künstlers in Bombay zu beschlagnahmen. Damit solle die Teilnahme des 90jährigen an der Anhörung erzwungen werden, sagte der zuständige Polizeioffizier Brijesh Singh. Nach der Einleitung des Ermittlungsverfahrens ist Husain in die Arabischen Emirate gezogen. Wegen seines Bildes einer Nackten in den Umrissen der Landkarte von Indien werfen militante Hindus ihm eine Verletzung ihrer religiösen Gefühle vor. (AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 08.05.2007, Seite 12, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!